Was ist der Ablauf einer Räumungsklage?
Im Allgemeinen ist der Ablauf einer Räumungsklage oftmals gleich: Sie als Vermieter kündigen Ihrem Mieter. Ihr Mieter weigert sich, auszuziehen und ignoriert die Kündigung oder legt Widerspruch ein. Sie setzen erneut eine schriftliche Frist zum Auszug.
Wie reagiert der Vermieter auf eine Räumungsaufforderung?
Reagiert der Mieter auch auf eine Räumungsaufforderung nicht mit der Übergabe der Wohnung, bleibt dem Vermieter letztlich nur die Zwangsvollstreckung. Bei der Zwangsvollstreckung erhält der Vermieter vor Gericht einen Räumungstitel und kann sich mit diesem an einen Gerichtsvollzieher wenden und ihn mit der Räumung der Wohnung beauftragen.
Was ist die rechtliche Grundlage für einen räumungsschutzantrag?
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO). In diesem wird festgelegt, dass bei der Entscheidung über einen Räumungsschutzantrag die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen sind.
Ist die Räumung außergerichtlich möglich?
Während des Räumungsprozesses ist es jedoch noch möglich, dass sich Vermieter und Mieter über die Bedingungen der Räumung einigen (sogenannter Räumungsvergleich). Durch diese außergerichtliche Lösung bleiben dem Vermieter und dem Mieter viel Ärger erspart.
Kann man eine Räumungsklage ohne Anwalt beantragen?
Möchten Sie sich die hohen Anwaltskosten sparen, können Sie auch eine Räumungsklage ohne Anwalt beantragen. Sollte es sich allerdings um einen komplizierten Fall handeln oder sich der Streit schon länger hinziehen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt.
Wie kann ein Räumungsschutz begründet werden?
Ein Räumungsschutz kann auch damit begründet werden, dass es dem Mieter derzeit nicht zuzumuten ist, auszuziehen, z. B. weil eine psychische Störung vorliegt, die im schlimmsten Fall zu einer Selbstmordgefahr führt. Die Verfahrensdauer liegt zwischen sechs Monaten und einem Jahr, in Einzelfällen kann sie auch bis zu zwei Jahre betragen.
Wie kann die Klage zur Räumung angestrebt werden?
Die Klage zur Räumung kann angestrebt werden, wenn der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung immer noch nicht verlassen oder Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt hat. Ist die Klage erfolgreich, erhält der Vermieter einen Räumungstitel, der den Mieter veranlasst, das Mietobjekt zurückzugeben.