Was ist der Antrag auf Wiederaufnahme?
Der Antrag auf Wiederaufnahme muss den gesetzlichen Grund für die Wiederaufnahme sowie die Beweismittel nennen. Dies prüft das zuständige Gericht im sog. Aditionsverfahren. Bei Unzulässigkeit des Antrags wird die Wiederaufnahme verworfen. Andernfalls ergeht ein Zulassungsbeschluss.
Was ist der Sinn des Wiederaufnahmeverfahrens?
Die Antwort gibt der Sinn des Wiederaufnahmeverfahrens selbst: Das Wiederaufnahmeverfahren dient der Korrekter unrichtiger und somit ungerechter Urteile. Sind Sie also zu Unrecht verurteilt worden, so ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens Ihre letzte Chance auf Gerechtigkeit.
Wie sollte die Wiederaufnahme eines Verfahrens beantragt werden?
Die Wiederaufnahme eines Verfahrens sollte ganz im Sinne des Mandanten nur dann beantragt werden, wenn die Erfolgschancen realistisch sind. Verlassen Sie sich dahingehend deshalb auf mein fachliches Urteil, welches auf einer hervorragenden strafrechtlichen Ausbildung und jahrelanger Erfahrung gründet.
Wie kann eine Wiederaufnahme verhandelt werden?
Durch eine erfolgreiche Wiederaufnahme wird Ihr Verfahren unter Berücksichtigung des Wiederaufnahmegrundes neu verhandelt. In seltenen Fällen, kann sogar ein Freispruch ohne erneute Hauptverhandlung erfolgen. Wenn die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten geschieht, ist sie auf eine Milderung der zuvor ergangenen Strafe gerichtet.
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Ist eine Wiederaufnahme des gleichen Studiums möglich?
Eine Wiederaufnahme des gleichen Studiums ist ohne Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren möglich (außer beim Bachelorstudium Psychologie). Schicken Sie uns innerhalb der Antragsfrist eine Nachricht mit einem Scan Ihres Studierendenausweises/eines amtlichen Lichtbildausweises im Anhang über unser Kontaktformular.
Wie kann der Antrag auf Wiederaufnahme angebracht werden?
Verfahren. Der Antrag auf Wiederaufnahme kann schriftlich durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt oder auch durch den Verurteilten selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts, dessen Urteil angefochten wird oder das für die Wiederaufnahme nach § 140a Gerichtsverfassungsgesetz zuständig ist, angebracht werden;
Wann ist ein Antrag auf Erstzulassung zu einem Studium möglich?
Ein Antrag auf Erstzulassung zu einem Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren, die Wiederaufnahme, die Zulassung zu einem zusätzlichen Studium und ein Studienwechsel sind innerhalb folgender Fristen (= allgemeine Zulassungsfristen) möglich: Wintersemester 2021/22: 12. Juli bis 5.