Was ist der BAfoeG Bescheid?

Was ist der BAföG Bescheid?

Nachdem du deinen BAföG Antrag eingereicht hast, heißt es erstmal Warten: und zwar auf deinen BAföG Bescheid. Denn dieser teilt dir mit, ob du Anspruch auf BAföG hast oder nicht und auch in welcher Höhe du bei einer Auszahlung rechnen kannst. Er ist quasi die rechtliche Grundlage für die Bewilligung deiner Förderung.

Wer kann BAföG Bescheid prüfen?

In diesem Fall solltest du unbedingt einen Anwalt um Rat fragen, wenn du noch gegen den Bescheid vorgehen möchtest. Den Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid oder Ablehnungsbescheid kannst du grundsätzlich auch ohne Rechtsanwalt einlegen.

Kann man das BAföG-Amt verklagen?

Das BAföG-Amt kannst Du nicht einfach verklagen. Vorher muss die Entscheidung durch das Amt, Dich nicht mit BAföG zu fördern, in einem behördlichen Vorverfahren überprüft werden. Dieses Vorverfahren nennt sich Widerspruchsverfahren.

Wie bekomme ich einen BAföG Ablehnungsbescheid?

Wird das BAföG abgelehnt wegen fehlender Unterlagen? Hast du vergessen bestimmte Formulare auszufüllen oder Unterlagen beizulegen, ist das in der Regel kein Grund wieso BAföG abgelehnt wird. Du bekommst meistens einen Brief mit der Auffoderung entsprechende Unterlagen nachzuschicken.

Was tun wenn BAföG abgelehnt wird?

Wurde dein Antrag auf BAföG abgelehnt, hast du zwei Optionen:

  1. Du legst innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch ein, dann prüft das Amt deinen Antrag erneut. Ein Anwalt ist hierfür nicht nötig.
  2. Du versuchst dein Studium alternativ mit Stipendien, Studienkredit oder Wohngeld zu finanzieren.

Warum bekommt nicht jeder BAföG?

Wenn Du selbst genug verdienst, um Dir Dein Studium zu finanzieren oder in der Ausbildung bezahlt wirst, bekommst Du kein Bafög. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Minijobs. Ist Deine Ausbildung besonders kostenintensiv, hast Du Kinder oder unterstützt Du Deinen Ehepartner, gelten höhere Freibeträge.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben