Was ist der Begriff des Wortes Denkmal?
Die Begriffsgeschichte des Wortes Denkmal geht auf Martin Luther zurück, bei dem es die Bedeutung „Gedächtnisstütze“ hat. Dabei wird der Ausdruck heterogen verstanden und muss von dem Denkmal im weiteren Sinne, also dem Denkmal als Zeugnis vergangener Kulturgeschichte, unterschieden werden.
Was ist die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste?
Mit der Eintragung eines solchen Denkmals in die Denkmalliste wird es den besonderen Schutzvorschriften des Denkmalrechts unterworfen (Unterschutzstellung). Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte werden verpflichtet, dieses Denkmal instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen (§ 7 DSchG NRW).
Ist eine Gedenktafel ein Denkmal?
Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine Gedenktafel zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch nach obiger Definition kein Denkmal. Keine Denkmale in diesem Sinne sind Werke des Gedenkens, die nicht „größere plastische Darstellung [en]“ sind.
Was ist ein Denkmal als Werk des Gedenkens?
Ein Denkmal als Werk des Gedenkens wird auch als Denkmal im engeren Sinne bezeichnet. Es ist im allgemeinen Sprachgebrauch laut Duden eine „zum Gedächtnis an eine Person oder ein Ereignis errichtete, größere plastische Darstellung; [ein] Monument.“.
Wer ist zuständig für die Eintragung eines Denkmals?
Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung eines Denkmals ist die Untere Denkmalbehörde. Als erstes wird geprüft, ob das vorgeschlagene Objekt die nötigen Denkmaleigenschaften nach dem DSchG besitzt. Dies erfolgt durch die Benehmensherstellung der Unteren Denkmalbehörde mit dem Landschaftsverband.
Was sind die Regelungen zum Führen der Denkmalliste?
Die genauen Regelungen zum Führen der Denkmalliste sind Teil des Denkmalschutzgesetzes und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Inhalt einer Eintragung in der Denkmalliste ist die Kurzbezeichnung des Denkmals, seine Lage, seine charakteristischen Merkmale (also warum das Objekt denkmalwürdig ist) und der Tag der Eintragung.
Ist die Liste von beweglichen Denkmalen erlaubt?
Bei der Liste von beweglichen Denkmalen ist in einigen Bundesländern die Einsicht nur den Eigentümern oder von ihnen ermächtigten Personen erlaubt. Man findet die Liste bei der Unteren Denkmal (schutz)behörde, die bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) oder der Kommune angesiedelt ist.