Was ist der Computerbetrug im deutschen Strafrecht?

Was ist der Computerbetrug im deutschen Strafrecht?

Der Computerbetrug stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 263a StGB normiert ist. Er zählt zu den Vermögensdelikten. Die Strafnorm des § 263a StGB bezweckt den Schutz des Vermögens.

Was ist der Computerbetrug?

Der Computerbetrug ist eine Straftat, die in § 263a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Der Computerbetrug gehört zu der Gruppe der sogenannten Vermögensdelikte. Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber die Computerkriminalität eindämmen.

Was ist eine Straftat für den Computerbetrug?

Voraussetzung für die Straftat ist eine Manipulation des Datenverarbeitungsablaufs, durch die ein Vermögensschaden eintritt. Der Computerbetrug ist eine Straftat, die in § 263a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Der Computerbetrug gehört zu der Gruppe der sogenannten Vermögensdelikte.

Wie lautet der Tatbestand des Computerbetrugs?

Der Tatbestand des Computerbetrugs ist in § 263a StGB normiert und lautet seit seiner letzten Änderung am 1. Juli 2017 ( BGBl. I S. 872) wie folgt:

D. Computerbetrug, § 263a. Die Tathandlung des § 263a besteht zusammengefasst in einer unrichtigen oder unbefugten Datenverwendung, welche zu einer Reaktion des Computers, nämlich der Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorganges, führt, auf welcher wiederum ein Vermögensschaden beruhen muss.

Welche Freiheitsstrafe hat der Gesetzgeber für den Computerbetrug?

Um solche Verhaltensweisen angemessen strafrechtlich zu erfassen, schuf der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. August 1986 den Tatbestand des Computerbetrugs. Für den Computerbetrug können eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Der Computerbetrug stellt das häufigste Delikt im Bereich der Computerkriminalität dar.

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