Was ist der Gerichtsstand für ein Verfahren zuständig?
Um den Gerichtsstand, das heißt das für ein Verfahren zuständige Gericht zu finden, muss zunächst zwischen der örtlichen und der sachlichen Zuständigkeit unterschieden werden. Die örtliche Zuständigkeit meint dabei einfach den Ort, an dem das Gericht belegen ist.
Wie ist die örtliche Zuständigkeit geregelt?
Örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand) Welches Gericht für einen konkreten Fall geografisch zuständig ist, ist bundesrechtlich geregelt. Die ZPO enthält Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte. Es können sich jedoch auch Zuständigkeitsvorschriften in anderen Gesetzen finden, z.B. im SchKG oder im IPRG oder in Staatsverträgen.
Ist der Gerichtsstand verständlich und knapp definiert?
Gerichtsstand verständlich & knapp definiert. Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt. notes Inhalte. chevron_right Regelungen und Sinn des Gerichtsstands.
Ist der allgemeine Gerichtsstand zuständig?
Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt.
Wie ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben?
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist nach § 40 VwGO in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten gegeben, die gesetzlich keinem anderen Gericht zugewiesen sind. Eine solche Zuweisung gibt es beispielsweise im Sozialrecht an die Sozialgerichte und im Steuerrecht an die Finanzgerichte.
Welche Gerichte sind für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten zuständig?
Für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind in I. Instanz grundsätzlich die Verwaltungsgerichte (VG) zuständig. In Ausnahmefällen kommt zudem eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte (OVG) in Betracht.
Was sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit?
Über Streitigkeiten im allgemeinen Zivilrecht (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) entscheiden die Gerichte der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dabei handelt es sich um die Amtsgerichte (AG), die Landgerichte (LG), die Oberlandesgerichte (OLG) und den Bundesgerichtshof (BGH).