Was ist der Geschäftswert Notar?
Der Geschäftswert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der beurkundeten Erklärungen. Oft kommt er als bestimmter Geldbetrag in der Urkunde zum Ausdruck. Wird z.B. eine Grundschuld zu 50.000,00 € bestellt, oder ein Haus für 250.000,00 € verkauft, dann ist dieser Betrag der Ge- schäftswert.
Wann muss der Gesellschaftsvertrag geändert werden?
Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags wird nicht sofort nach dem Beschluss der Gesellschafter wirksam. Stattdessen muss die Abänderung des Gesellschaftsvertrags zunächst einem Notar vorgelegt und dann zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.
Was ist der Beruf des Notars?
I. Der Beruf des Notars. II. Der Notar und die Notarin. IV. Die Kosten eines Notars. Der Notar ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Als Beliehener ist er Träger öffentlicher Aufgaben, etwa die Beurkundung von Rechtsvorgängen (vgl. § 1 BNotO [Bundesnotarordnung].
Wie erfolgt eine notarielle Beurkundung?
Diese erfolgt in der Regel mithilfe gültiger Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass). Darüber hinaus muss sich der Notar der erforderlichen Geschäftsfähigkeit der Beteiligten versichern. Liegt diese nicht vor, ist eine notarielle Beurkundung in der Regel abzulehnen.
Warum müssen Notarinnen und Notare beurteilt werden?
Bei der Beurkundung müssen Notarinnen und Notare auch von Amts wegen Ihre Geschäftsfähigkeit prüfen. Dies ist besonders wichtig, weil die Vollmacht gerade dann zur Geltung kommen soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu handeln. Eine notarielle Vollmacht ist deswegen besonders rechtssicher und wird im Rechtsverkehr allgemein akzeptiert.
Was ist eine notarielle Urkunde vorgeschrieben?
Eine notarielle Urkunde ist zudem für viele Vereinbarungen aus dem Bereich des Erbrechts vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem der Erbvertrag (§ 2276 BGB), der Erbverzichtsvertrag (§ 2348 BGB) und das notarielle bzw. öffentliche Testament (§ 2232 BGB). Besuch in der Kanzlei: In der Regel erfolgt die Beurkundung beim jeweiligen Notar.