Was ist der gesetzliche Wohnsitz einer minderjährigen Person?
Gewillkürter und gesetzlicher Wohnsitz Der freigewählte (gewillkürte) Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich ständig und willentlich niederlässt (§ 7 BGB). Der gesetzliche Wohnsitz minderjähriger Kinder befindet sich am Wohnsitz der Eltern bzw.
Was ist der Wohnsitz für eine natürliche Person?
Der Wohnsitz gilt als die rechtliche Beziehung einer natürlichen Person zu ihrem (Wohn-)Ort. Thanks for sharing! Mehr…
Was ist der Wohnsitzbegriff?
Kommen mehrere Orte in Betracht, so befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an dem Ort, zu welchem die stärksten Beziehungen (Wohnstätte, Arbeitsstelle, Familie, Freunde, Vereine, Hobbys) bestehen. Der Wohnsitzbegriff umfasst die beiden Elemente des Aufenthaltes an einem Ort und der Absicht des dauernden Verbleibens.
Wie kann ich einen alleinigen Wohnsitz erfassen?
Wenn Sie über nur eine Wohnung oder ein Haus verfügen, handelt es sich dabei immer um einen alleinigen Wohnsitz. Sobald Sie mehrere geschlossene Räume angemietet haben oder besitzen und in allen davon theoretisch schlafen und wohnen können, müssen Sie eine der Immobilien als Hauptwohnsitz und die weiteren als Nebenwohnsitze erfassen lassen.
Ist das Ehegattensplitting zulässig?
Wenn aus verschiedenen Gründen ein Ehepaar nicht an einem Wohnsitz lebt, so hat das Finanzamt bisher gern abgelehnt, dass das Ehepaar das Ehegattensplitting nutzen darf – aber: das ist so nicht zulässig, denn abseits von der räumlichen Trennung zählt auch die sogenannte geistige und persönliche Trennung.
Ist der Wohnsitz eines Menschen identisch mit seiner Hauptwohnung?
Der Wohnsitz eines Menschen ist gewöhnlich identisch mit seiner Hauptwohnung. Im öffentlichen Recht ist in der Regel die Hauptwohnung maßgeblich, die in manchen Bestimmungen ebenfalls als „Wohnsitz“ bezeichnet wird.
Welche zivilrechtlichen Regelungen gelten für den Wohnsitz?
Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen. Die zivilrechtlichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes finden sich in §§ 7 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).