Was ist der Goodwill im Rechnungswesen?

Was ist der Goodwill im Rechnungswesen?

Der Goodwill (englisch: „guter Wille“, deutsch: Geschäfts- oder Firmenwert) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für einen Vermögensposten in der Bilanz eines Unternehmens. Es handelt sich um einen immateriellen, also geistigen und nicht körperlichen Wert.

Ist der Goodwill in der Bilanz aktiviert?

Der hier selbst geschaffene Firmenwert (Goodwill) ist nicht in der Bilanz aktivierbar. Ein in der Bilanz eines Unternehmens erscheinender Goodwill ist somit immer ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert. „Derivativ“ bedeutet laut Duden, dass der Firmenwert „durch Ableitung entstanden“ ist.

Wie begründet ist der Goodwill?

Begründet ist der Goodwill nach Angaben von Jörg Pellens, Professor für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum, mit unternehmensinternen und unternehmensexternen Faktoren. Zu ersten zählen gutes Management, neue, Erfolg versprechende Marken, Forschungs- und Entwicklungsleistungen oder kompententen Mitarbeitern.

Was sind die Faktoren zur Bildung des Goodwills?

Goodwill – Faktoren zur Bildung. Der Goodwill wird durch das Unternehmen selbstgebildet und ist untrennbar mit diesem verbunden. Bestimmte Faktoren werden zur Bildung des Goodwills herangezogen: Absatzorganisation. Bekanntheitsgrad eines Unternehmens. Einkaufsorganisation. Image eines Unternehmens. Kundenstamm.

Wie ist der Goodwill in der Bilanz vorzunehmen?

Nach US-GAAP sind seit dem Jahr 2001 und nach IFRS seit dem Jahr 2005 keine planmäßigen Abschreibungen mehr auf den Goodwill in der Bilanz vorzunehmen. Statt einer planmäßigen Abschreibung ist der Goodwill jährlich einem sogenannten Werthaltigkeitstest ( Impairment-Test) zu unterziehen.

Wie ist die Folgebewertung des entgeltlich erworbenen Goodwills geregelt?

Die Folgebewertung des entgeltlich erworbenen Goodwills (Firmen- oder Geschäftswertes) ist nach dem Erstansatz in der Bilanz in den einzelnen Rechnungslegungswerken IFRS, US-GAAP, deutschem Handelsrecht (HGB) und deutschem Steuerrecht (EStG) unterschiedlich geregelt.

Ist der Goodwill direkt mit dem Eigenkapital zu verrechnen?

Entweder ist der Goodwill direkt mit dem Eigenkapital zu verrechnen. In diesem Fall wird nach Swiss GAAP FER eine entsprechende Angabe zur theoretischen Aktivierung des Goodwills im Anhang erforderlich.

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