Was ist der Grundsatz der Gesamtverantwortung?
1. Der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Der Grundsatz der Gesamtverantwortung besagt, dass jedes Vorstandsmitglied die Pflicht für die Geschäftsleitung im Ganzen trägt und dass dieser Allzuständigkeit eine umfassende Verantwortung für die Belange der Gesellschaft gegenübersteht1.
Was ist die öffentliche Verwaltung?
3 Die öffentliche Verwaltung Öffentliche Verwaltung ist – hergeleitet aus dem Grundsatz der (horizontalen) Gewal-tenteilung, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 5 BV – die Tätigkeit des Staates oder eines sonstigen Trägers öffentlicher Gewalt, die nicht Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung ist.
Was ist die Verwaltungsorganisation?
Der Vermerk ist eine lediglich interne Notiz. Man unterteilt die Verwaltung in die organisatorische, die materielle und die formelle Ebene. Mit der Verwaltungsorganisation ist der Verwaltungsapparat mit seinen Verwaltungsorganen, seinen Verwaltungsträgern sowie anderen Einrichtungen der Verwaltung gemeint.
Wie ist das Agieren der öffentlichen Verwaltung geregelt?
Das Agieren der öffentlichen Verwaltung bestimmt sich nach dem § 20 Absatz 3 GG des Grundgesetzes. Es ist gesetzlich bestimmt der Vorrang des Gesetzes sowie der Vorbehalt des Gesetzes. So finden sich auch die jeweiligen Zuständigkeiten in der Verwaltungshierarchie regelmäßig gesetzlich eindeutig geregelt.
Welche Gerichte sind in eigener Verantwortung?
Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der Zuständigkeit . Welcher Spruchkörper ( Einzelrichter, Kammer, Senat) zuständig ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz (z. B. GVG, ZPO) und nach dem Geschäftsverteilungsplan, der von den Gerichten in eigener Verantwortung erstellt wird.
Wie wird die Entstehung von Gerichten erforscht?
Wissenschaftlich wird die Entstehung von Gerichten im Rahmen der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie erforscht. Erkenntnisse zur frühen Entwicklung der Gerichte und Rechtsgeschichte für den mitteleuropäischen Raum basieren auf Angaben von Tacitus und auf der Entwicklungsgeschichte des Naturrechtes.
Was gehören zu den „ordentlichen Gerichten“ in Österreich?
Zu den „ordentlichen Gerichten“ gehören in Österreich die Bezirksgerichte, die Landesgerichte, die Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof. Nachgefragt: Warum spricht man von einem „ordentlichen“ Gericht? Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war es in der Monarchie Österreich-Ungarn üblich, dass Gerichte mit Beamten besetzt waren.