Was ist der Grundsatz des geteilten Sorgerechts?
Der Grundsatz des geteilten Sorgerechts. Der Gesetzgeber und die Familiengerichte gehen davon aus, dass es in aller Regel dem Kindeswohl entspricht, wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen. Ein Kind braucht grundsätzlich beide Eltern, die Erteilung von einem alleinigen Sorgerecht stellt hier die Ausnahme dar.
Was ist das alleinige Sorgerecht für ein Kind?
Ein Kind braucht grundsätzlich beide Eltern, die Erteilung von einem alleinigen Sorgerecht stellt hier die Ausnahme dar. Das geteilte Sorgerecht umfasst dabei die Pflege des Kindes, die Vermögenssorge und die rechtliche Vertretung des Kindes.
Was ist das Sorgerecht nach der Trennung?
Das Sorgerecht erhalten nach der Trennung. Dazu zählen unter anderem Taschengeld, Besuche von Freunden und die Nachtruhe. Weitergreifende Entscheidungen wie die Anmeldung bei der Schule, religiöse Erziehung oder Operationen müssen beim geteilten Sorgerecht von den Eltern gemeinsam entschieden werden.
Wie kann ich einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht abwehren?
Einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht abwehren Stehen Sie auf der anderen Seite, beantragt also der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht, können Sie mit einem Rechtsanwalt eine Strategie zur Abwehr des Antrages erarbeiten.
Wie geht es mit dem alleinigen Sorgerecht?
Der Gesetzgeber und die Familiengerichte gehen davon aus, dass es in aller Regel dem Kindeswohl entspricht, wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen. Ein Kind braucht grundsätzlich beide Eltern, die Erteilung von einem alleinigen Sorgerecht stellt hier die Ausnahme dar.
Ist die Übertragung des Sorgerechts möglich?
Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben. Das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist bei Gewalt in der Familie der Fall oder bei Drogen- oder Alkoholsucht.
Was ist die Ausübung des Sorgerechts nach der Trennung?
Für die Ausübung des Sorgerechts nach der Trennung, ist in § 1687 BGB festgelegt, dass derjenige, der das Kind jeweils betreut, die Entscheidung über die täglichen Angelegenheiten trifft (Stichwort Alleinentscheidungsbefugnis).
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