Was ist der Invaliditatsgrad in der Unfallversicherung?

Was ist der Invaliditätsgrad in der Unfallversicherung?

Der Invaliditätsgrad richtet sich nach dem Wert, der in der Gliedertaxe aufgeführt ist. Sie ist Basis der Leistung in der privaten Unfallversicherung. Die Gliedertaxe beschreibt in einer Tabelle die körperliche Beeinträchtigung in Prozent.

Wie wird die Invalidität berechnet?

Die Prozentzahl der Invalidität berechnet sich dann anhand eines medizinischen Gutachtens, das von einem Arzt angefertigt wird. Stellt dieser fest, dass der Arm zu 20 % beeinträchtigt ist, werden laut ABU-Gliedertaxe 20 % von 70 % berechnet. Dies ergibt einen Invaliditätsgrad von 14 %.

Wie hoch ist der Invaliditätsgrad?

In diesem Fall würden Sie bei einem Invaliditätsgrad von 30% eine Entschädigung von 35% erhalten; also 35.000,00 €. Wenn Ihr Vertrag eine Mehrleistung vorsieht, müssen die Invaliditätsgrade i.d.R. deutlich höher liegen. Gängig sind Verträge mit 2facher Mehrleistung ab 70% und 3facher Mehrleistung ab 90%.

Wie verdoppelt sich die Grundsumme ab einem Invaliditätsgrad?

In diesen Fällen verdoppelt sich die Grundsumme ab einem Invaliditätsgrad von 70% bzw. verdreifacht sich ab einem Invaliditätsgrad von 90%. Es gibt aber auch noch andere Varianten (Grenzen).

Wie werden die Invaliditätsgrade ermittelt?

Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Erleidet ein Betroffener beispielsweise den Verlust eines Daumens sowie eines anderen Fingers addieren sich die Prozentsätze. Der Daumen wird mit 45 % berechnet, der Zeigefinger wiederrum mit 30 %.

Ist die Invalidität heilbar?

Bei der Invalidität handelt es sich um Körperverletzungen, die dauerhaft bestehen werden. Ist Ihre Verletzung heilbar und Sie können beispielsweise aufgrund eines Unfalls Ihre rechte Hand nur temporär nicht verwenden, haben Sie keinen Anspruch auf Invalidität.

Wie erhöht sich die Invalidität bei der DFV?

Führt ein Unfall der versicherten Person zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 80 %, so erhöht sich die Invaliditätsleistung sogar um den vereinbarten Betrag. Während andere Unfallversicherungen den Verlust eines Arms lediglich mit 70 % Invalidität bemessen, gelten bei der DFV 100%.

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