FAQ

Was ist der Markenschutz?

Was ist der Markenschutz?

Der Markenschutz verleiht dem Inhaber das ausschliessliche Recht, seine Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen. Dieses Recht kann weitergegeben werden, z. B. durch Lizenzen oder durch Verkauf.

Welche Möglichkeiten gibt es für den internationalen Markenschutz?

Für den internationalen Markenschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen ist die Markenanmeldung für Europa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möglich. Die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke – vormals auch als Gemeinschaftsmarke bezeichnet – ist über das DPMA möglich.

Was kostet der Schutz einer Marke in der Schweiz?

Der Schutz einer Marke in der Schweiz kostet CHF 550.- , wobei der Schutz während 10 Jahren gültig ist und beliebig oft erneuert werden kann. Mit anderen Worten kostet die Marke CHF 55.- pro Jahr. Allenfalls können weitere Kosten dazukommen, je nach dem wie viele verschiedene Waren oder Dienstleistungen geschützt werden sollen.

Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?

Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.

Wie werden Markenrechte geschützt?

Aber es werden nicht nur Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen geschützt. Markenrechtlichen Schutz können auch der Name eines Unternehmens – sog. Unternehmenskennzeichen – sowie Werktitel erlangen. Werktitel sind Begriffe, die für urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden wie bspw.

Wie lange darf eine Marke geschützt werden?

Ihre Marke darf zudem nicht beschreibend oder täuschend sein und nicht gegen die öffentliche Ordnung verstossen. Eine Marke ist vom Anmeldedatum an für jeweils zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Was ist das Markenschutzgesetz?

Das Markenschutzgesetz geht von einem offenen Markenbegriff aus, das heisst, grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken im Sinne des Gesetzes sein, sofern sie der Unterscheidung der eigenen Waren oder Dienstleistungen von denjenigen der Konkurrenz dienen.

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