Was ist der Nachweis der Ehe für die Ehegatten?
Der Nachweis der Ehe wird für die Ehegatten jedoch dann von Bedeutung sein, wenn sie in den Genuss der daran anknüpfenden vorteilhaften Rechtsfolgen gelangen wollen: z. B. eine günstigere Steuerklassenkombination, das Ehegattensplitting, das Erbrecht des überlebenden Ehegatten und künftig u. U. das gesetzliche Vertretungsrecht.
Warum müssen die Ehegatten in Deutschland nicht registriert werden?
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss in Deutschland nicht registriert oder gar förmlich anerkannt werden. Die Ehegatten müssen deshalb ihre Ehe im Grundsatz nicht publik machen.
Wie kommt eine Ehe zustande?
C. Eheschließung. § 11. (1) Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung von einem Standesbeamten stattgefunden hat. (2) Als Standesbeamter im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer, ohne Standesbeamter zu sein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Ehe in das Familienbuch eingetragen hat.
Kann ein deutscher Staatsangehöriger eine rechtsgültige Ehe schließen?
Ein deutscher Staatsangehöriger kann in Deutschland eine rechtsgültige Ehe nur vor einem Standesbeamten schließen. Das schließt nicht aus, dass man nach der Trauung im Standesamt auch kirchlich heiratet; aber die kirchliche Trauung kann nicht vor der standesamtlichen Eheschließung vorgenommen werden.
Was erhalten Ehegatten aus Drittstaaten in Deutschland?
Ehegatten aus Drittstaaten, die mit ihren deutschen oder ausländischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland zusammenleben wollen, erhalten die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte nur, wenn sie legal nach Deutschland eingereist (Visum, wenn erforderlich) und bisher noch nicht ausgewiesen oder abgeschoben worden sind.
Ist ein ausländischer Ehepartner in Deutschland verheiratet?
Lebt ein mit einem Ausländer verheirateter Ehepartner in Deutschland, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der ausländische Ehepartner ebenfalls in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bezeichnet wird dies als „Ehegattennachzug“ beziehungsweise „Familienzusammenführung“.