FAQ

Was ist der Rechtsstatus der Fraktionen?

Was ist der Rechtsstatus der Fraktionen?

Der Rechtsstatus der Fraktionen ist nicht dem privaten, sondern dem öffentlichen Recht zuzuordnen und ergibt sich aus den Bestimmungen der HGO und den Geschäftsordnungen der Fraktionen (hessischer VGH, s. unten).Hilfsweise kann auf Vorschriften des Vereinsrechts zurückgegriffen werden (Meyer, s. unten)

Warum sind Fraktionen Teile des Bundestages?

Damit sind Fraktionen Teile des Bundestag. Dies wird besonders deutlich durch § 47 Abs. 1 AbgG, nach dem „die Fraktionen an der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Bundestages“ mitwirken. Sie gehören als solche zweifelsfrei zur staatlichen Organisation und haben Teil an der Ausübung staatlicher Gewalt.

Wie erfolgt die Beschlussfassung über den Fraktionsausschluss?

Beschlussfassung über den Fraktionsausschluss: Der Beschluss erfolgt mit der Mehrheit der Mitglieder, es sei denn die Fraktionsgeschäftsordnung sieht eine höhere Zahl der Stimmen für den Ausschluss vor. Mehrheit bedeutet mehr als die Hälfte der Mitglieder der Fraktion. Die Feststellung der Mehrheit ist vor der Beschlussfassung festzuzustellen.

Was ist der Fraktionsstatus des Deutschen Bundestages?

Der Fraktionsstatus beruht letztlich auf der Gesamtheit der im Abgeordnetenstatus wurzelnden Rechte nach Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG. Damit sind Fraktionen Teile des Bundestag. Dies wird besonders deutlich durch § 47 Abs. 1 AbgG, nach dem „die Fraktionen an der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Bundestages“ mitwirken.

Kann der Bürgermeister Fraktionen anerkennen?

Nach § 56 Abs. 1 S. 1 GO wird der Bürgermeister diesen Zusammenschluss aber nicht als Fraktion anerkennen können, da bereits die „grundsätzliche politische Übereinstimmung“ nicht festzustellen ist. Fraktionen sind keine Teile politischer Parteien, sondern als öffentlich-rechtliche Vereinigungen Organteile des Rates.

Was setzt der Fraktionsausschluss voraus?

Der Fraktionsausschluss setzt die Erfüllung bestimmter formeller und materieller Bedingungen voraus. Diese sind: I. Formelle Kriterien: Ladung sämtlicher Fraktionsmitglieder, auch des /der Betroffenen Mitteilung des Beschlusses an die /den Betroffenen II. Materielle Kriterien:

Wie erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen im Parlament?

Im Falle eines Ausschlusses aus der Fraktion oder Partei, kann die Rechtmäßigkeit dessen gerichtlich nachgeprüft werden, wobei bei einem Parteiausschluss höhere Maßstäbe angelegt werden. Im Europäischen Parlament [EP] erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen länderübergreifend nach Maßgabe der politischen Zugehörigkeit der Abgeordneten.

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