FAQ

Was ist der Scheidungstermin?

Was ist der Scheidungstermin?

Im Scheidungstermin stellt der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag, die Ehe zu scheiden. Falls beide Eheleute anwaltlich vertreten sind und auch für den Antragsgegner ein Scheidungsantrag gestellt worden ist, wird im Termin auch über diesen Antrag verhandelt.

Wie sollte der Scheidungsantrag verbunden werden?

Denn auch Kinder könnten im Rahmen des Scheidungsverfahrens gehört werden. Der Scheidungsantrag sollte mit einer Erklärung über die Folgesachen verbunden werden. Hier ist § 133 FamFG zu berücksichtigen. Sind sich die Ehegatten über eine Folgesache uneinig, wird beantragt, dass diese zu regeln ist.

Wann darf der Richter die Scheidung aussprechen?

Der Richter darf die Scheidung erst aussprechen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Die Scheidung ist ein gesetzlich im Detail geregeltes Verfahren, so dass die Scheidung im Ablauf vorgegeben ist und Sie nur bedingt Einfluss nehmen können.

Ist die Scheidung noch rechtskräftig?

Die Scheidung ist damit aber noch nicht rechtskräftig. Die Scheidung wird normalerweise erst rechtskräftig, wenn der Scheidungsbeschluß zugestellt und die Rechtsmittelfrist (Beschwerdefrist) von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses abgelaufen ist, ohne daß einer der Ehegatten Beschwerde eingelegt hat.

Was ist das richtige Scheidungsdatum für eine Scheidung?

Geschieden sind Sie daher ab dem Tag der Rechtskraft. Das richtige Scheidungsdatum ist in diesem Beispiel daher der 24.10. als der Tag der Rechtskraft. Welches Datum für die Scheidung gilt, können Sie dem Rechtskraftvermerk auf Ihrem Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil (Verfahren bis 2009) entnehmen.

Wie lange dauert es nach dem Scheidungstermin?

Wie lange es nach dem Scheidungstermin dauert, bis die Scheidung rechtskräftig wird, hängt maßgeblich davon ab, wie schnell das zuständige Familiengericht den Scheidungsbeschluss beglaubigt oder ausfertigt und eine Zustellung veranlasst, mit der dann die einmonatige Beschwerdefrist beginnt.

Wie soll über die Scheidung und die Folgesachen entschieden werden?

Nach den Vorgaben des § 137 FamFG soll über die Scheidung und die Folgesachen nur einheitlich, also im „Verbund mit der Scheidung“ (Scheidungsverbund), entschieden werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Scheidung?

Wenn Ihr Partner dies bestätigt und der Scheidung zustimmt, liegen die Voraussetzungen für die Scheidung vor. Der Richter wird, sofern Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, noch fragen, ob der Umgang einvernehmlich geregelt ist und es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleiben soll.

Wie lang ist die Rechtsmittelfrist für die Scheidung?

Die Frist, in der Rechtsmittel gegen die Scheidung eingelegt werden können, beträgt ein Monat nach Zustellung des Beschlusses. Das Familiengericht stellt den schriftlichen Scheidungsbeschluss nämlich erst noch zu und erst mit der Zustellung beginnt die Rechtsmittelfrist von einem Monat zu laufen.

Wie geht es mit der Scheidung zu lassen?

Nach der mündlichen Verhandlung zur Scheidung und dem Beschluss des Familiengerichts, die Ehe scheiden zu lassen, erhalten beide Eheparteien fürs Erste das komplette „Scheidungsurteil“ zur Überprüfung. Nun besteht die Gelegenheit, das Dokument zu prüfen, denn mit der Zustellung beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist.

Was sollte man beachten bei der Scheidungsurkunde?

Fachanwalt.de-Tipp: Die Scheidungsurkunde bzw. den Scheidungsbeschluss sollte man sorgfältig aufbewahren, da sie das amtliche Dokument ist, das die Scheidung belegt.

Welche Gründe gibt es für die Scheidungen?

Dafür gibt es verschiedene Gründe. Scheidungen sind vor allem Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen. Dass die Scheidungsrate im „verflixten siebten Ehejahr“ am höchsten sei, ist jedoch ein Mythos. Aus der Statistik der Scheidungen lesen Statistiker erstaunliche Informationen heraus.

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