Was ist der Schutz von Minderjährigen?
Der Schutz von Minderjährigen ist bekanntlich die „heilige Kuh“ des BGB. Nicht nur im Schuldrecht, auch im Deliktsrecht gibt es eine Vielzahl von Privilegierungen, die stark zu Lasten der Rechtssicherheit gehen, um den Schutz des Minderjährigen zu gewährleisten. Dabei gelten zwei Grundsätze:
Was ist ein Minderjähriger?
Gemäß dem Umkehrschluss (sog. argumentum e contrario) ist ein Minderjähriger also eine Person, die noch keine 18 Jahre alt ist. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Warum haften Minderjährigen bis zur Volljährigkeit?
Danach haften Minderjährige für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können.
Was ist die Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen?
Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten. Geschäftsfähigkeit meint die Fähigkeit einer Person, selbst Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen. Sie ist in den §§ 104 ff. BGB [ Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt.
Wie ist die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen geregelt?
Die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen, der in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, wird in den §§ 106 ff. BGB geregelt. Es gibt vier Möglichkeiten, die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen zu erreichen. I. Lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB
Was sind die vertraglichen Ansprüche für den minderjährigen?
Im Rahmen der vertraglichen Ansprüche ist der Schutz des Minderjährigen durch die §§ 106 ff. BGB gewährleistet, da die Willenserklärung des Minderjährigen nur wirksam wird, wenn sie lediglich rechtlich vorteilhaft ist oder die Eltern vorher eingewilligt oder das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt haben. II. Quasivertragliche Ansprüche
Was ist ein Minderjähriger als Arbeitnehmer?
Ein Minderjähriger als Arbeitnehmer. Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres nur beschränkt geschäftsfähig, §106 BGB. Für das Arbeitsverhältnis heißt es, dass der Minderjähriger ein solches nur dann aufnehmen kann, wenn er von seinem gesetzlichem Vertreter ermächtigt wird,
Ist der gesetzliche Vertreter der Minderjährigen selbständig?
§ 112 BGB (1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.
Wer ist jünger als 7 Jahre alt?
Dabei gelten zwei Grundsätze: Wer jünger als 7 Lebensjahre alt ist, haftet für einen Schaden den er einem anderen zufügt gar nicht ( §828 I BGB ), wer älter als 7 Jahre, aber jünger als 18 Jahre ist, haftet nur dann, wenn er die notwendige Einsichtsfähigkeit hatte ( §828 III BGB ).