Was ist der Unterschied EU Fahrzeug?

Was ist der Unterschied EU Fahrzeug?

Eigentlich ist es ganz einfach: EU-Reimport-Fahrzeuge werden in Deutschland hergestellt, sind aber für den Export ins europäische Ausland vorgesehen. Erwirbt ein deutscher Käufer das Auto und wird es zurück nach Deutschland gebracht, handelt es sich um einen Reimport. Neben einem EU-Reimport gibt es auch Import-Autos.

Wie funktioniert ein EU Reimport?

Ein Reimport ist ein Fahrzeug, das vom Hersteller ursprünglich für ein anderes Land bzw. einen anderen Markt produziert worden ist. Durch die Einfuhr eines solchen Fahrzeuges umgeht der jeweilige Importeur das Verkaufsnetz und die Preisvorgaben des Herstellers und erzielt so deutliche Preisnachlässe.

Was ist beim Kauf eines EU Neuwagen zu beachten?

Auf welche Formalitäten muss ich beim Kauf achten?

  • Alle zum Fahrzeug gehörenden Originalschlüssel müssen vorhanden sein.
  • Das Original-Serviceheft plus Garantieerklärung mit der eingetragenen Fahrgestellnummer.
  • Ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Angaben über Nettopreis, Ausstattungsdetails und Termin der Übergabe.

Was ist beim Kauf eines EU Autos zu beachten?

Wie erkenne ich ein importfahrzeug?

Serviceheft und Bedienungsanleitung Ist im Serviceheft als erstes ein Stempel eines ausländischen Händlers zu finden, ist dieses ein sicheres Indiz für einen Import aus dem Land in dem der Händler seinen Wohnsitz hat. Indizwirkung hat natürlich auch immer eine ausländische Bedienungsanleitung.

Sind Reimport Autos schlechter?

Nachteile des Reimports und des Imports eines Autos Ein Nachteil des Reimports für den Kunden ist vor allem der große Verwaltungsaufwand. Der Import eines Autos oder Reimport ist oftmals nur über Zwischenhändler möglich, der entsprechende Autohändler ist direkt bei dem Auto-Import nur schwer erreichbar.

Was brauche ich um ein EU Fahrzeug anzumelden?

Unterlagen für die Zulassung eines importierten EU-Neuwagens

  1. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV.
  2. Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder -kaufvertrag, am besten beide Dokumente.
  3. gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.

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