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Was ist der Unterschied Plug-in-Hybrid und Hybrid?

Was ist der Unterschied Plug-in-Hybrid und Hybrid?

Das Antriebskonzept Der größte Unterschied zwischen Elektroauto und Plug-in-Hybrid ist der Antrieb. Beim E-Auto ist der Antrieb rein elektrisch, während bei Plug-in-Hybriden neben dem Elektromotor immer auch ein konventioneller Verbrennungsmotor mit an Bord ist. Hybride Autos verfügen also über zwei Antriebsysteme.

Was bedeutet Hybrid Plug-in?

Ein Plug-in-Hybrid ist ein Kraftfahrzeug mit Hybridantrieb, dessen Akku sowohl über den Verbrennungsmotor als auch mit einem Stecker (engl. to plug in, „einstöpseln, anschließen“) am Stromnetz geladen werden kann. Eine häufig verwendete Abkürzung ist PHEV (für englisch plug-in hybrid electric vehicle).

Ist ein Plug-in-Hybrid steuerfrei?

Für Plug-in Hybride gilt nach wie vor die sogenannte 0,5-Prozent-Steuer mit der halbierten Bemessungsgrundlage gegenüber Modellen mit Verbrennungsmotor. Alternativ gilt die Halbierung der Bemessungsgrundlage weiterhin für alle Plug-in Hybride mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm je Kilometer.

Wie hoch ist die Förderung für Plug-in-Hybrid?

Im Rahmen des Konjunktur-Programms wegen der Corona-Krise wurde der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt (sog. „Innovationsprämie“). Reine E-Autos bekommen damit eine Förderung von bis zu 9000 Euro, Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro.

Wie funktioniert Hybrid Plug-in?

Plug‑in‑Hybrid kombiniert Verbrennungsmotor und Elektroantrieb mit einer Lithium‑Ionen-Batterie, die sich an einer Steckdose laden lässt. Der Elektroantrieb kann den Verbrennungsmotor je nach Fahrsituation ersetzen oder unterstützen. Zudem ermöglicht er die Energierückgewinnung in Schub- und Bremsphasen (Rekuperation).

Wie wird ein Plug-in Hybrid versteuert?

Wenn du einen E-Firmenwagen privat nutzt, der weniger als 60.000 Euro kostet, musst du 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Elektroautos über 60.000 Euro und Plug-in-Hybride generell werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil versteuert.

Wie wird ein Hybrid versteuert?

Die private Nutzung von Elektroautos bis 60.000 EUR als Dienstwagen wird nur noch mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit höherem Bruttolistenpreis gilt weiterhin die 0,5 Prozent des Bruttolistenpreis.

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