Was ist der Unterschied zwischen AHV und Pensionskasse?
Im Gegensatz zur AHV spart in der beruflichen Vorsorge jeder für sich selber: Die individuellen Beiträge finanzieren die spätere Rente. Das nennt sich Kapitaldeckungsverfahren. Auch bei der Pensionskasse bezahlt der Arbeitgeber denselben Betrag an die Kasse wie Sie. Die Pensionskasse bestimmt jeweils der Arbeitgeber.
Was versteht man unter Kapitaldeckungsverfahren bei der Pensionskasse?
Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen. Bei dieser Methode werden die Beiträge für jede Person am Kapitalmarkt angelegt und am Ende der Versicherungsperiode wieder zurückgezahlt.
Wie funktioniert 2 Säule?
Vorsorge mit einer Pensionskasse in der 2. Säule ist obligatorisch für alle Angestellten, die schon in der 1. Säule versichert sind und jährlich mindestens 21’510 Franken verdienen. Das heisst, Sie sind die versicherte Person und haben ein persönliches Konto bei einer Pensionskasse.
Ist AHV eine Pensionskasse?
Die AHV ist dafür da, dass Pensionierte im Ruhestand die minimalen Lebenskosten bezahlen kann. Die Pensionskasse (2. Säule) ist zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards da, während die private Altersvorsorge (3. Säule) dafür Sorge trägt, dass Pensionierte im Ruhestand zusätzliche Kosten bezahlen können.
Ist AHV 2 Säule?
Das ist die 2. Säule des Sozialsystems in der Schweiz. Sie wird im Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Obligatorisch Versicherte sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab dem vollendeten 17.
Wie funktioniert eine Pensionskasse in der Schweiz?
Einen Koordinationsabzug gibt es nicht, was bedeutet, dass in der Pensionskasse ein Lohn von 90’000 Franken versichert ist (überobligatorische Leistung). Ihr werden folglich jedes Jahr 15 Prozent vom versicherten Lohn auf das individuelle PK-Konto gutgeschrieben – davon bezahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte.
Welche Säule ist AHV?
Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken) die 1. Säule. Diese soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch.