FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Stellenanzeige und einer Stellenbeschreibung?

Was ist der Unterschied zwischen einer Stellenanzeige und einer Stellenbeschreibung?

Die Stellenausschreibung enthält weniger explizite Elemente als eine Stellenbeschreibung und dient etwa einem externen Personalberater als Grundlage für den Abgleich mit den einzelnen Bewerberprofilen aus seiner Akquisition. In der Stellenbeschreibung werden keine Angaben zum Stelleninhaber gemacht.

Was ist ein Stellenbeschreibung?

Die Stellenbeschreibung ist ein wichtiges Instrument im Personalbereich. Die Stellenbeschreibung enthält alle maßgeblichen Aufgaben und Kompetenzen des Mitarbeiters. Außerdem werden in der Funktionsbeschreibung die Abgrenzung und Zusammenarbeit mit anderen Bereichen beschrieben.

Was darf nicht in einer Stellenbeschreibung stehen?

Nicht zur Stellenbeschreibung gehören hier hingegen die erwarteten Qualifikationen und Anforderungen, die ein Bewerber mitbringen soll und auch die Vorstellung und Werbung des Unternehmens gehört zwar zur Stellenanzeige, aber nicht zur Beschreibung.

Wird eine Stellenbeschreibung unterschrieben?

Achtung: Die Stellenbeschreibung muss vom Stelleninhaber eingesehen und vom Arbeitnehmer zur Kenntnisnahme unterschrieben werden.

Wann ist eine Stellenbeschreibung gültig?

Die Stellenbeschreibung ist nur eine Interpretationshilfe für die im Arbeitsvertrag geregelte Tätigkeit. Daher sind diese Stellenbeschreibungen nur dann gültig, wenn die im Arbeitsvertrag beschriebene Tätigkeit in Einklang mit der Stellenbeschreibung zu bringen ist.

Wer ist für die Stellenbeschreibung zuständig?

Zu Beginn muss festgelegt werden, wer für die Erstellung der Stellenbeschreibung zuständig ist. Mögliche Stellen sind die Geschäftsleitung, Personalabteilung, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung oder ein externer Spezialist/Berater.

Wer erstellt Stellenbeschreibung Öffentlicher Dienst?

Der Arbeitgeber muss der/dem Tarifbeschäftigten die Tätigkeitsdarstellung als Grundlage für die tarifliche Bewertung der/des Tarifbeschäftigten eröffnen (§§ 12/13 TVöD).

Kann Mitarbeiter Stellenbeschreibung verlangen?

Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstellung einer Stellenbeschreibung. 5 NachwG hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit. Der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Jedoch hat dieser Anspruch in der Praxis keine Bedeutung.

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