Was ist der Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht?
Der gravierendste Unterschied ist der, dass im Jugendstrafrecht grundsätzlich der sogenannte „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund steht, während es im Erwachsenenstrafrecht um die Tatschuld und vor allem auch um die Sühne der Tat geht.
In welchen Fällen wird auf Heranwachsende das Jugendstrafrecht angewendet?
Jugendstrafrecht ist zudem auf Heranwachsende anzuwenden, wenn es sich nach Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. Damit lässt sich eine Jugendverfehlung objektiv aus den Tatumständen oder subjektiv aus den Tatmotiven ableiten.
Wann gilt das Erwachsenenstrafrecht?
Ab dem 21. Lebensjahr gilt das Erwachsenenstrafrecht uneingeschränkt. Während die Nichtanwendung des Erwachsenenstrafrechts bis zu einem Alter von 17 Jahren unstreitig ist, gibt es eine rechtspolitische Debatte um dessen Anwendbarkeit auf junge Volljährige bis zu 20 Jahren.
Wann wird Jugendstrafrecht angewendet?
Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.
Unter welchen Voraussetzungen wird das Jugendstrafrecht angewendet?
Das Jugendstrafrecht ist für alle Beschuldigten zwischen 14 und 17 Jahren (Jugendliche) zwingendes Recht. Die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden erfolgt beim Vorliegen einer Reifeverzögerung oder bei einer jugendtypische Verfehlung.
Bis wann wird das Jugendstrafrecht angewendet?
Wie lange gilt das Jugendstrafrecht?
Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Im Wesentlichen gilt, dass das Höchstmaß von angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen für Jugendliche auf die Hälfte herabgesetzt wird und ein Mindestmaß entfällt.
Warum Jugendstrafrecht bis 21?
Spätestens wenn die Tat jedoch nach dem 21. Geburtstag begangen wurde, ist Jugendstrafrecht nicht mehr anwendbar sondern ausschließlich Erwachsenenstrafrecht. Bei Heranwachsenden kann aus zwei Gründen Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen: Entweder weil eine Jugendverfehlung oder eine Reifeverzögerung vorliegt.
Warum gilt das Jugendstrafrecht manchmal länger?
Jugendstrafrecht gilt manchmal länger Das hängt davon ab, wie der Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurück zu finden.