FAQ

Was ist der Unterschied zwischen trocken und halbtrocken?

Was ist der Unterschied zwischen trocken und halbtrocken?

Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker. Halbtrockener Wein darf 9 – 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf. Diese Weine haben eine leichte Restsüße. Bei hohem Säuregehalt können sie durchaus noch trocken schmecken.

Was heißt halbtrocken bei Wein?

Halbtrockene Weine dürfen bis zu 12 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, bzw. bis 18g/l, wenn dabei der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10g übersteigt.

Was ist Restzucker im Wein?

Ausdruck für den nicht vergorenen Zucker im Wein (auch Restsüsse). Das können nicht vergärbare Zuckerarten sein, also solche, die von Hefen nicht in Alkohol und Kohlensäure umgewandelt werden, oder aber Zuckerarten (Glukose und Fruktose), die der Kellermeister absichtlich nicht vergären lassen wollte.

Was heißt lieblich bei Wein?

Allerdings enthält er weniger Zucker als ein Wein, der als süß deklariert werden muss. In Deutschland und Österreich sind Weine lieblich, wenn sie zwischen 18 und 45 Gramm Zucker enthalten. Weine mit mehr Restzucker müssen als süß bezeichnet werden.

Was heißt halbtrocken?

Halbtrocken ist die Geschmacksbezeichnung für Wein mit einer leichten Restsüße, die nach der europäischen Gesetzgebung bei halbtrockenem Wein bei höchstens 18g pro Liter liegen darf (beziehungsweise die vorhandene Säure um nicht mehr als 10g überschreiten sollte).

Was versteht man unter Restsüße?

Der Begriff Restsüße bezeichnet die nach dem Gärvorgang verbliebene Menge an Zucker in Wein oder Schaumwein. Sie wird in Gramm pro Liter (g/l) angegeben und hat einen großen Einfluss auf den Geschmack des Weins. Je höher der Wert der Restsüße ist, desto süßer oder lieblicher schmeckt der Wein.

Was bestimmt ob Wein trocken halbtrocken oder lieblich ist?

Ob ein Wein als trocken, halbtrocken, lieblich oder süß gilt, hängt von seinem Restzuckergehalt (RZ) ab, der in Gramm je Liter (g/l) angegeben wird. Für Still- und Schaumweine existieren hierbei unterschiedliche Regelungen.

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