Was ist der Unterschied zwischen ueberbrueckungshilfe 3 und Neustarthilfe?

Was ist der Unterschied zwischen überbrückungshilfe 3 und Neustarthilfe?

Die Überbrückungshilfe III soll den Zeitraum Januar bis Juni 2021 abdecken und enthält für Soloselbständige eine zusätzliche Unterstützung: die sogenannte Neustarthilfe. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte der Überbrückungshilfe III. Nachfolgend erläutern wir auch die Neustarthilfe.

Für wen gilt die überbrückungshilfe 3?

Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, unterstützen. Es handelt sich Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Kann man Neustarthilfe und Überbrückungshilfe beantragen?

Der sechsmonatige Förderzeitraum der Neustarthilfe (Januar bis Juni 2021) überschneidet sich nicht mit dem der Überbrückungshilfe II (September bis Dezember 2020) oder der November- oder Dezemberhilfe (November bzw. Dezember 2020). Die Neustarthilfe kann somit zusätzlich zu diesen Hilfen beantragt werden.

Wo beantrage ich Überbrückungsgeld 3?

Bei Fragen zu den Hilfsprogrammen, zur Überbrückungshilfe III Plus sowie zur Neustarthilfe Plus können Sie sich an die Hotline des Landes Nordrhein-Westfalen unter +49 211-7956 4996 wenden.

Kann man schon überbrückungshilfe 3 beantragen?

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Sie können seit heute die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September beantragen.

Wer ist prüfender Dritter?

Die oder der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er den Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Was gehört zu den Fixkosten Überbrückungshilfe?

Überbrückungshilfe beantragen: Diese betrieblichen Fixkosten sind förderfähig. In die Berechnung der individuellen Überbrückungshilfe fließen grundsätzlich folgende förderfähigen Betriebskosten ein: Mieten und Pachten für Geschäftsräume. Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser)

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