Was ist der versorgungsfreibetrag bei Erbschaft?
Dem überlebenden Ehegatten wird ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000,– € gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehegatten gekürzt, wenn dem Ehegatten Versorgungsbezüge zustehen, die aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegen.
Wer bekommt den Versorgungsfreibetrag?
Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag wird als Ausgleich für den Wegfall des Arbeitnehmer-Pauschbetrags gewährt. Der Versorgungsfreibetrag kann nur gewährt werden, wenn die früheren Dienstleistungen in einem Arbeitsverhältnis erbracht worden sind und der Arbeitnehmer aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist.
Wie berechnet sich der Versorgungsfreibetrag?
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag sind die Versorgungsbezüge eines Jahres. Für jeden vollen Monat, in dem keine Versorgungsbezüge gezahlt werden, ermäßigt sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag in dem betreffenden Kalenderjahr um je ein Zwölftel.
Wann gibt es einen Versorgungsfreibetrag?
Versorgungsbezüge / 2 Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag
| Jahr des Versorgungsbeginns | Versorgungsfreibetrag | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in EUR |
|---|---|---|
| 2018 | 19,2 | 432 |
| 2019 | 17,6 | 396 |
| 2020 | 16,0 | 360 |
| 2021 | 15,2 | 342 |
Welche Regelungen gelten für den Begriff des „Familienheims“?
Obwohl die Regelungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis c ErbStG jeweils auf den Begriff des „Familienheims“ Bezug nehmen, unterscheiden sich die Voraussetzungen der jeweiligen Steuerbefreiung doch deutlich. Zudem definiert keine der Regelungen den Begriff des „Familienheims“ eindeutig.
Wann sollte das Familienheim befreit werden?
Da Schenkungen des Familienheims an Kinder nicht befreit werden, sollte – insbesondere bei werthaltigem Vermögen – das Familienheim ggf. erst im Erbfall an das Kind übergehen. Voraussetzung ist, dass es das Familienheim bereits selbst zu Wohnzwecken nutzt oder es nach dem Erbfall nutzen möchte.
Wie lange muss der begünstigte Ehegatte das Familienheim nutzen?
Nach einer Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den Ehegatten, muss der begünstigte Ehegatte das Familienheim nicht selbst mindestens 10 Jahre als Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Welche Grundstücke kommen als „Familienheim“ in Betracht?
Gemeinhin kommen als „Familienheim“ ausschließlich bebaute Grundstücke, d. h. Immobilien, in Betracht, die nicht im Drittland 2 belegen sind. Namentlich sind dies Häuser, eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in einem Mietwohn- oder Geschäftsgrundstück. 3