Was ist der Vertrag zur Durchfuhrung einer Mediation?

Was ist der Vertrag zur Durchführung einer Mediation?

Vertrag zur Durchführung einer Mediation. a) Der Mediator ist allparteilich und neutral. Er hilft allen Parteien im gleichen Maße, in der Mediation eine faire und interessengerechte Lösung zu erreichen. Dazu wirkt er insbesondere auf die Offenlegung aller wesentlichen Informationen und Interessen der Beteiligten hin.

Was ist eine Mediationsvereinbarung?

§ 1 Einleitung / 2. Beispiel für eine Mediationsvereinbarung. Die Parteien streben eine Lösung ihrer Konflikte an, die für beide Seiten fair und akzeptabel ist. Hierbei ist das geltende Recht ein Maßstab unter mehreren. Die Mediationsverhandlungen werden unter ausschließlicher Anwesenheit der beiden Parteien sowie des Mediators geführt.

Was ist die Mediation?

Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe des Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.

Wie dokumentiert der Mediator das Ergebnis des Mediationsverfahrens?

Der Mediator wird das Ergebnis des Mediationsverfahrens zu Beweiszwecken schriftlich dokumentieren. Alle Beteiligten werden das Dokument nach Genehmigung zeichnen. Für den Fall der (Teil-) Einigung werden die Beteiligten etwa noch erforderliche Schritte zur rechtsverbindlichen Umsetzung der Mediationsvereinbarung ergreifen. 11. Haftung

Was sind die Gründe für eine Beendigung der Mediation?

Die Mediatoren werden die Gründe für eine Beendigung der Mediation von ihrer Seite benennen. Sollte es sich im Verlauf der Verhandlungen als notwendig herausstellen, Expertisen oder Gutachten Dritter einzuholen, so wird die Notwendigkeit und das Verhältnis der Kostenaufteilung in der Mediation besprochen.

Was ist das Ziel der Mediation?

Ziel der Mediation ist, es eine Lösung in verbindlichem Einvernehmen zu erzielen! Zwischen den Medianden werden folgende Verfahrensregeln vereinbart: Während der Mediation ruhen gerichtliche Verfahren, die Themen des Mediationsverfahrens zum Inhalt haben bzw. werden nicht eingeleitet.

Welche Ansprüche sind Gegenstand der Mediation?

Von dieser Klagbarkeitsbeschränkung sind alle Ansprüche erfasst, die Gegenstand des Mediationsverfahrens werden können. Die Beteiligten halten zustimmend fest, dass hinsichtlich der Ansprüche, die Gegenstand der Mediation sind oder werden, eine Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB (analog) eintritt.

Wie ist die Planung eines Mediationsverfahrens vorzunehmen?

Bei der Planung eines Mediationsverfahrens ist vorerst eine Trennung in Struktur und Technik vorzunehmen. Bestimmend für die Qualität des Verfahrens sind die Fähigkeiten des Mediators Kommunikationsmuster der Parteien zu erkennen, die Vermittlung seiner „Allparteilichkeit“ und Neutralität.

Ist die Teilnahme an der Mediation freiwillig?

Die Teilnahme an der Mediation ist für jeden freiwillig. Die Medianden sind berechtigt, das Mediationsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden. Die Mediatoren werden die Gründe für eine Beendigung der Mediation von ihrer Seite benennen.

Ist eine anwaltliche Tätigkeit nach der Mediation ausgeschlossen?

Ebenso ist eine anwaltliche Tätigkeit nach der Mediation unter dem Gesichtspunkt der Verschwiegenheitspflicht und des Verbots der Wahrnehmung widerstreitender Interessen ausgeschlossen, es sei denn, der Anwalt würde im gemeinsamen Interesse aller an der Mediation Beteiligten tätig.

Was ist die Mediation bei Arbeitskämpfen?

Zur Konfliktvermittlung bei Arbeitskämpfen wurde 1947 in den USA der „Federal Mediation and Conciliation Service“ gegründet. Seit den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts gilt die Mediation als eine der Säulen der „Alternative Dispute Resolution ( ADR )“ als Ansatz zur außergerichtlichen Konfliktbehandlung.

Ist der Inhalt der Mediationsgespräche vertraulich?

Der Inhalt der Mediationsgespräche ist für die Mediatoren vertraulich. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten werden Informationen und Erkenntnisse weitergegeben. Diese Zustimmung wird jedoch für den Fall einer Supervision der Mediatoren unterstellt. Die Teilnahme an der Mediation ist für jeden freiwillig.

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