Was ist der Vorvertrag?
Der Vorvertrag ist ein Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) Vertrag, z.B. den Hauskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag, abzuschließen.
Wie ist die Vergütung im Verwaltervertrag aufzunehmen?
Daher ist die Vergütung ebenso eindeutig im Verwaltervertrag aufzunehmen wie die von der Hausverwaltung geschuldeten Grund- und Sonderleistungen. Dabei muss klar zum Ausdruck kommen, welche Grundleistungen vom Regelsatz (Grundvergütung) abgedeckt sind und welche zusätzliche Vergütung für welche Sonderleistung anfällt.
Was ist ein Vorvertrag beim Kauf von Immobilien?
Vor allem beim Kauf von Immobilien kann ein solcher Vorvertrag von Bedeutung sein. Da diese Kaufverträge meist große Summen und besondere Bestimmungen beinhalten, kann ein Vorvertrag alle Parteien besser absichern. So hat der Verkäufer vom Käufer ein „Versprechen“ den Kaufvertrag einzugehen, auf dem sich der Verkäufer auch verlassen kann.
Ist ein Vorvertrag über einen Immobilienkauf notariell beurkundet?
Ein Vorvertrag über einen Immobilienkauf muss aber immer notariell beurkundet werden. Zwar sind prinzipiell auch die oben bereits erwähnten Absichtserklärungen ohne Mitwirkung eines Notars möglich. Diese sind jedoch nicht verbindlich und bieten somit keine ausreichende Rechtssicherheit.
Wie sollten sie einen Vertrag aufnehmen?
Ganz gleich, ob Sie ein Auto kaufen oder verkaufen, ein Darlehen aufnehmen, eine Wohnung mieten oder ein neues Arbeitsverhältnis eingehen: Geht es um viel Geld oder langfristige Verpflichtungen, sollten Sie immer auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Dieser dient Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit.
Wie kann ich einen Kaufvertrag abschließen?
Ob Sie einen Kaufvertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln abschließen, bleibt also Ihrer Entscheidung überlassen. Es gibt nur wenige Kaufverträge, für die der Gesetzgeber eine besondere Form vorschreibt. Hierzu gehören Verträge beim Kauf von Immobilien, von GmbH-Anteilen und Erbschaftskäufe.