Was ist der Wahlvorstand der Betriebsratswahl?

Was ist der Wahlvorstand der Betriebsratswahl?

Der Wahlvorstand führt die Betriebsratswahl durch. Er soll gewährleisten, dass die Betriebsratswahl unparteiisch abläuft und niemand die Wahl beeinflusst. Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 3 Mitgliedern, eines von ihnen ist der Vorsitzende.

Wie ist die geheime Wahl des Regierungschefs festgelegt?

Für den Bundestag und für acht der elf Landesparlamente der alten Bundesländer (vor 1990) ist die geheime Wahl des Regierungschefs lediglich in der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt. Für die übrigen Bundesländer, einschließlich aller fünf neuen (seit 1990), ist sie in der jeweiligen Landesverfassung verankert.

Was muss der Wahlvorstand durchführen und kontrollieren?

All das muss der Wahlvorstand im Laufe der Wahl begleiten und kontrollieren. Nach Durchführung der Wahl am/an (den) Wahltag/en erfolgt die Stimmenauszählung, Benachrichtigung der Gewählten und schließlich Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

Was ist der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, dessen Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Beisitzern. Der Stellvertreter ist kraft Gesetzes Mitglied des Wahlvorstandes; er ist zugleich Beisitzer.

Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Betriebsratswahl zu leiten. Nur dadurch ist diese auch gültig. Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerliste und macht das Wahlausschreiben im Betrieb bekannt.

Wie muss der Wahlvorstand wahlberechtigt sein?

Der Wahlvorstand muss also feststellen, wer wahlberechtigt ist. Jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, zählt dazu. Die Unterlagen für die Wählerliste erhält der Wahlvorstand vom Arbeitgeber. Anschließend gehört es zu den Aufgaben des Wahlvorstandes, die Wählerliste im Betrieb zu Einsichtnahme auszulegen.

Wie muss der Wahlvorstand eine Wählerliste erstellen?

Zunächst muss der Wahlvorstand eine Wählerliste aus allen wahlberechtigten Arbeitnehmern erstellen. Der Wahlvorstand muss also feststellen, wer wahlberechtigt ist. Jeder Arbeitnehmer, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, zählt dazu. Die Unterlagen für die Wählerliste erhält der Wahlvorstand vom Arbeitgeber.

Welche Pflichten sind dabei vorrangig?

Vorrangig sind dabei einerseits die Arbeitspflicht der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer und andererseits die Entgeltzahlungspflicht und Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen/der Arbeitgeber.

https://www.youtube.com/watch?v=5CsNUuwg_m4

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