Was ist die Aufgabe einer Poststelle?
Die Poststelle gehört zur Verwaltung eines Unternehmens und hat die Aufgabe, die geschäftlichen Kernprozesse durch Annahme, Verteilung und Versand der Geschäftsbriefe oder Postpakete zu unterstützen.
Was gehört zur Eingangspost?
Aber nicht nur Briefe gehören zur Eingangspost. Unter Eingangspost ist nicht weniger zu verstehen als die Post, die in einem Unternehmen eintrifft. Dazu gehören Briefe, aber auch Pakete, Faxe und E-Mails….Postbearbeitung: Wo wird die Eingangspost verarbeitet?
- Posteingang,
- Postverteilung,
- Postausgang.
Was ist Ausgangspost?
Der Postausgang bezeichnet einen Arbeitsprozess innerhalb der Kommunikationslogistik von Unternehmen und Organisationen mit der Aufgabenstellung, die zu versendenden Dokumente der einzelnen Fachabteilungen für den/die Postdienstleister zu bearbeiten. Das „Produkt“ dieses Prozesses ist die Ausgangspost.
Welche Aufgaben müssen Posteingangssysteme ausführen?
Die Verarbeitung eingegangener Post ist komplex und zeitkritisch. Folgende Aufgaben müssen Posteingangssysteme zuverlässig ausführen: Briefe öffnen, Entnahme des Inhaltes, Leerkontrolle, Identifizierung, Datierung und Heftung, Sortierung und Vorbereitung zum Briefe verteilen oder scannen.
Welche Hilfsmittel werden zur Postbearbeitung benötigt?
Hilfsmittel für Posteingangsbearbeitung:
- Posteingangsbuch.
- Brieföffner.
- Schere.
- Cutter-Messer.
- Stempelkissen.
- Stempelfarbe.
- Posteingangsstempel.
- Büroklammern.
Was ist bei der Ausgangspost zu beachten?
Was muss ich tun?
| Checkliste | |
|---|---|
| Tätigkeiten | erledigt |
| Post in den Postausgangskorb legen | ☐ |
| Für Sammelpost (z.B. an Gemeindeverband) Umschläge vorbereiten/adressieren und in die entsprechenden Fächer/Körbe legen | ☐ |
| Ausgangspost für Sammelversand vorgangsweise zusammenheften und in die vorbereiteten Umschläge legen | ☐ |
Was versteht man unter nachzuweisenden Sendungen?
(4) Nachzuweisende Sendungen sind Sendungen mit Wertangabe und eingeschriebene Sendungen. Alle übrigen Sendungen werden als gewöhnliche bezeichnet. § 2 Formen und Maße (1) Briefsendungen müssen so beschaffen sein, daß sie sich zur Beförderung mit der Briefpost eignen.