Was ist die Aufgabe eines Spediteurs?
Die Aufgabe eines Spediteurs ist die Organisation und Ausführung von Gütertransporten für Auftraggeber. Das bedeutet, der Spediteur holt die Waren beim Zulieferer ab, kümmert sich um die Verzollung der Güter und um einen Platz für die Güter auf einem Schiff, Flugzeug oder in einem LKW.
Was bedeutet der Begriff Spediteur?
Der Begriff Spediteur kommt vom italienischen Wort „Spedizione“, was so viel bedeutet wie Sendung oder Lieferung. Die Aufgabe eines Spediteurs ist die Organisation und Ausführung von Gütertransporten für Auftraggeber. Der Spediteur ist von den Unternehmen, die Schiffe, Flugzeuge, LKWs und Lagerhäuser besitzen, abzugrenzen.
Wie werden die Begriffe Spedition und Frachtführer benutzt?
Spediteur, Frachtführer oder Transportunternehmer? In der Praxis werden die Begriffe Spedition auf der einen Seite und Güterkraftverkehrsunternehmen, Frachtführer oder Transportunternehmen auf der anderen Seite häufig gleichzeitig gebraucht oder auch verwechselt. Es bestehen jedoch erhebliche rechtliche Unterschiede.
Wie kümmert sich der Spediteur um bestimmte Aufgaben?
Das bedeutet, der Spediteur holt die Waren beim Zulieferer ab, kümmert sich um die Verzollung der Güter und um einen Platz für die Güter auf einem Schiff, Flugzeug oder in einem LKW. Oft übernimmt der Spediteur nicht alle der oben genannten Aufgaben, sondern beauftragt selbst Unternehmen, die sich um bestimmte Aufgaben kümmern.
Ist der Frachtführer nicht automatisch der Spediteur oder die Spedition?
Da der Frachtführer nicht immer automatisch auch der Spediteur oder die Spedition ist, müssen Frachtvertrag und Speditionsvertrag voneinander unterschieden werden. Denn bei dem Speditionsvertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der zwischen der Spedition und dem Versender geschlossen wird.
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Wie hat der Spediteur Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft?
Durch das gesetzliche Pfandrecht hat der Spediteur einen Anspruch auf Provision und Ersatz der Frachtkosten des beförderten Guts. Wiederum ist der Spediteur dem Versender der Güter zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.