Was ist die Bedeutung der Bundesregierung?
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus dem Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und den Bundesministern, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und erlassen werden (Art. 62–64 GG). Die Bundesregierung kann u.a. Gesetzesvorlagen im Bundestag einbringen (Art. 76 I GG).
Wie ist die Bundesregierung entstanden?
Am 15. September 1949 wählte der Deutsche Bundestag den Abgeordneten Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Einen Tag später richtete Adenauer das Bundeskanzleramt als „Geschäftsstelle der Bundesregierung“ ein.
Warum wurde die Bundesregierung gegründet?
Regierungserklärung. Am 20. September 1949 gibt Adenauer eine Regierungserklärung ab: Oberstes Ziel der Politik der Bundesregierung sei das Streben nach sozialer Gerechtigkeit und die Linderung der Not.
Was ist die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung BReg), auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Was hat die Bundesregierung für die Ausführung der Gesetze?
Sie hat außerdem die Verantwortung für die Ausführung der Gesetze durch die Bundesbehörden. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt.
Was ist das Bundeskanzleramt?
Das Bundeskanzleramt ist die Koordinierungsstelle für die Regierungspolitik. Die Bundesregierung hat die Aufgabe der politischen Führung. Sie soll den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik umsetzen und die inneren Verhältnisse sowie die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland gestalten.
Wie besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler?
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.