Was ist die Beitragsbemessungsgrundlage Rentenversicherung?
Für Beschäftigte ist die Beitragsbemessungsgrundlage das erzielte Arbeitsentgelt, für versicherte Selbstständige grundsätzlich die Bezugsgröße. Abweichend vom Regelbeitrag können auch Selbstständige einkommensgerechte Beiträge zahlen.
Was ist eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage?
Verdient der Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 155 € monatlich, wird der Aufstockungsbeitrag von mindestens 155 € berechnet (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage). Für den Arbeitnehmer gilt bei niedrigerem Entgelt aber eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 € monatlich (§ 163 Abs.
Wie berechne ich die Beitragsbemessungsgrundlage?
Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Aus ihm wird durch Multiplikation mit dem Beitragssatz der Rentenversicherungsbeitrag berechnet.
Was ist ein Rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein.
Ist der Arbeitnehmer bei geringfügig entlohnter Beschäftigung versicherungspflichtig in der Rentenversicherung?
Minijobber sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Bei Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung nach dem 31. Dezember 2012 besteht aber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Auf seinen Antrag hin kann der Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit werden.
Wie rechnet man die Krankenversicherung aus?
Angestellte teilen sich die Beitragssätze zur Krankenversicherung mit dem Arbeitgeber. Jeder zahlt die Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung beträgt also 7,3 Prozent des Bruttogehalts. Der Zusatzbeitrag wird seit 2020 ebenfalls geteilt.