Was ist die Bezeichnung Mindestanforderungen?

Was ist die Bezeichnung Mindestanforderungen?

Unter der Bezeichnung Mindestanforderungen werden Ausschluss- und Mindestkriterien in der Leistungsbeschreibung verstanden, die bei Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen, z. B. Mitarbeiterzahl und Umsatzhöhe.

Was sind die Mindestanforderungen?

Als Mindestanforderungen bezeichnet man allgemein die Anforderungen an technische wie nichttechnische Systeme, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse, die zur Erreichung von vordefinierten Mindestzielen (Minimalbedingungen) erforderlich sind.

Was sind die Mindestanforderungen an Toleranzen?

In der Konstruktion wie beim Technischen Zeichnen definieren Toleranzen die Mindestanforderungen an Genauigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Form und Lage. Mindestanforderungen an eine Mängelliste durch den BSI bei KRITIS abgerufen am 12. Oktober 2019

Welche Mindestanforderungen dienen zum Erreichen der Kundenzufriedenheit?

Mindestanforderungen in Form von Mindestzielen dienen beispielsweise der Erlangung von Sicherheit, Rechtssicherheit und Prozessfähigkeit oder zur Definition von Kundenanforderungen, die zum Erreichen der Kundenzufriedenheit erforderlich sind.

Was sind die Mindestanforderungen an das Risikomanagement?

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA), abgekürzt MaRisk (BA), sind Verwaltungsanweisungen, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten veröffentlicht wurden.

Was ist die Einhaltung dieser Mindeststandards?

Die Einhaltung dieser Mindeststandards, z.B. durch Umsetzung der in den nachfolgenden Abbildungen dargestellten Technologien, entbindet den Reservenanbieter nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung zur vollständi- gen Vorhaltung und Erbringung von Regelreserve. Es liegt im Ermessen des Reser-

Was sind die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten?

Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).

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