Was ist die Drittschuldnererklärung?
Die Drittschuldnererklärung ist im Zwangsvollstreckungsrecht nach Zustellung eines Pfändungsbeschlusses oder einer Pfändungsverfügung vom Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers abzugeben. Der Gläubiger hat damit ein Recht auf Auskunft über den Bestand und den Wert der gepfändeten Forderung.
Was passiert wenn man die Drittschuldnererklärung nicht abgibt?
Der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Angaben nicht abgibt, muss dem Gläubiger die für ein weiteres Aufforderungsschreiben entstandenen Anwaltskosten nicht erstatten (BGH 4.5.06, IX ZR 189/04, Rpfleger 06, 480).
Wer muss Drittschuldnererklärung ausfüllen?
Wird der Arbeitslohn eines Schuldners gepfändet, ist der Arbeitgeber als Schuldner der Lohnzahlung Drittschuldner. Als Drittschuldner ist er gem. § 840 Abs. 1 ZPO zur Drittschuldnererklärung verpflichtet.
Warum bin ich Drittschuldner?
Der Drittschuldner ist die Person, gegen die ein Schuldner eine Forderung richten kann, wenn bei ihm selbst eine Forderung gepfändet wird. Der Drittschuldner tritt zur Begleichung der Forderung des Gläubigers an die Stelle Schuldners, hat gegenüber dem Gläubiger selbst aber keine Schulden.
Kann Drittschuldner Zahlung verweigern?
Sollte der Drittschuldner die Erklärung nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig abgeben, hat der Gläubiger gemäß §840 Abs. Verweigert der Drittschuldner die Zahlung kann der Gläubiger nicht direkt in die gepfändete Forderung vollstrecken, sondern er muss zunächst eine Einziehungsklage (Drittschuldnerklage) erheben.
Wer ist Drittschuldner bei Pfändung?
Der Drittschuldner ist also der Schuldner des Schuldners des Pfändungsgläubigers oder Abtretungsgläubigers (Zessionar), der die Pfändung betreibt oder die Abtretung vornimmt.