Was ist die Einwanderungspolitik der EU?
Die Einwanderungspolitik der EU befasst sich mit legaler und illegaler Einwanderung. Was reguläre Migration betrifft, so entscheidet die EU über die Bedingungen für die Einreise und den legalen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.
Was ist das Zuwanderungsgesetz von 2005?
Das Zuwanderungsgesetz von 2005 Die Einreise und der Aufenthalt von „Ausländerinnen“ und „Ausländern“ ist in Deutschland durch das “ Zuwanderungsgesetz “ geregelt. Das Gesetz trat 2005 in Kraft und hat zwei zentrale Bestandteile: das Aufenthaltsgesetz und das EU-Freizügigkeitsgesetz .
Warum wurde die Einwanderung nach Deutschland geregelt?
De facto hat es schon immer Einwanderung nach Deutschland gegeben (neben der Auswanderung). Sie wurde aber nicht geregelt, und zwar durchaus bewusst, weil dies von der politischen Führung so gewollt war. Tatsächlich erfolgende Einwanderung wurde daher mit Ad-hoc-Regelungen gesteuert und offiziell nicht als Einwanderung angesehen:
Wann trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft?
I S. 1950) und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu fanden in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004 ( Kabinett Schröder I und II) statt. Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingeführte Aufenthaltsgesetz.
Warum ist Europa ein Migrationsziel?
Die Migrationskrise der jüngsten Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass zusätzliche Reformen und Schritte nötig sind, um die Sicherheit an den Grenzen sowie eine gerechtere Verteilung der Verantwortlichkeiten und mehr Solidarität zwischen den EU-Ländern zu gewährleisten. Europa ist aus verschiedenen Gründen ein Migrationsziel.
Wie groß wäre die EU-Bevölkerung ohne Migration?
Hinweis: Ohne Migration wäre die EU-Bevölkerung bei 4,2 Mio. Geburten und 4,7 Mio. Sterbefällen um eine halbe Million geschrumpft. 2019 wurden in der EU 3 Mio. erste Aufenthaltstitel ausgestellt für:
Wie kann die EU die Integration fördern?
Integration: Die EU kann den Mitgliedstaaten Anreize bieten, Maßnahmen zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, zu ergreifen, und diese Maßnahmen unterstützen. Im EU-Recht ist jedoch keine Harmonisierung der nationalen Gesetze und Vorschriften vorgesehen.