Was ist die Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitfuhren?

Was ist die Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitführen?

Bislang war es so, dass ein Sicherheitsunternehmen eine Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitführen für die Dauer von drei Jahren erhalten hat. In diesem Punkt gab es 2015 eine deutliche Änderung. Es muss ein konkreter Bewachungsauftrag vorliegen. Für diesen wird die Erlaubnis, die Waffe zu tragen, ausgestellt.

Welche Voraussetzungen müssen Waffenbesitzer erfüllen?

Der Waffenbesitzer muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Waffenbesitzkarte zu beantragen. Diese fünf Punkte gehören dazu: Sie müssen volljährig sein. Sie müssen hinsichtlich der Führung von Waffen zuverlässig sein. Sie müssen persönlich geeignet sein. Sie müssen die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Wie wird eine Waffe erlaubt?

Erlaubt wird eine Waffe nur, wenn es einen triftigen Grund und einen konkreten Bedarf gibt. Bislang war es so, dass ein Sicherheitsunternehmen eine Erlaubnis zum Waffenbesitz und zum Mitführen für die Dauer von drei Jahren erhalten hat. In diesem Punkt gab es 2015 eine deutliche Änderung. Es muss ein konkreter Bewachungsauftrag vorliegen.

Ist das Führen einer Waffe ohne Waffenschein strafbar?

Denn das Führen einer Waffe ohne gültigen Waffen- oder Jagdschein ist ebenfalls strafbar. Haben die Personen keine Berechtigung Waffen zu führen, liegt also kein großer oder kleiner Waffenschein vor, wird dies zusätzlich geahndet.

Ist erlaubnispflichtige Waffen strafbar?

Haben Personen keine Berechtigung erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen, ist bereits der Erwerb dieser strafbar. Für verbotene Waffen gilt dies ebenso. Wurden die Waffen gefunden oder geerbt, müssen diese umgehend bei der zuständigen Waffenbehörde gemeldet und der Polizei ausgehändigt werden.

Welche Grundvoraussetzungen gibt es zum Tragen einer Waffe?

Ohne diese Grundvoraussetzung gibt es keine Erlaubnis zum Tragen einer Waffe. Und selbst wenn die behördliche Erlaubnis vorliegt, schreibt das Waffengesetz Einschränkungen zum Tragen bei Veranstaltungen, Festen oder Aufzügen vor. Um als Privatperson eine Waffe erwerben zu können, bedarf es zunächst einer Waffenbesitzkarte.

Wie darf eine Waffe befördert werden?

§ 12 Abs. 3 Ziffer 2 WaffG: Eine Waffe darf nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

Ist das Führen von Schusswaffen generell verboten?

Das Führen jeglicher Waffen (nicht nur Schusswaffen), ist bei öffentlichen Veranstaltungen generell verboten (§ 42 WaffG) und erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Erlaubnisfreies Führen von Schußwaffen zu bestimmten Gelegenheiten

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