Was ist die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?

Was ist die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) für Angestellte, die ein geringes Jahreseinkommen haben. Je nach Verwendung und Höhe der eingezahlten Beträge kann ein Arbeitnehmer zwischen 43 Euro und 123 Euro pro Jahr Förderung vom Staat bekommen.

Wie bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?

Grundsätzlich wird ein VL-Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahre angelegt. Konkret beträgt die Einzahlphase sechs Jahre. Bis zu einem siebten Jahr ruht dann der Vertrag. Die Arbeitnehmersparzulage wird Ihnen ebenfalls zum Ende der Laufzeit des VL-Vertrags in Form eines Kaufs von Fondsanteilen ausgezahlt.

Wann Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?

Den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage müssen Sie spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres stellen. Bis Ende 2021 können Sie also noch den Antrag für 2017 stellen.

Soll die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden?

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie direkt mit Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, die Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Sie müssen dafür lediglich einen Haken in der Erklärung setzen und ein zusätzliches Antragsformular beilegen. Dabei handelt es sich um die Anlage „Bescheinigung zu VL“.

Wie bekomme ich meine vl ausgezahlt?

Um eine Auszahlung zu erwirken, müssen Sie Ihren VL-Vertrag kündigen. Bei einem Bausparvertrag wird das angesparte Guthaben aufgelöst. Bei Fonds werden die Anteile an der Börse zum aktuellen Kurs verkauft, und der Gegenwert ausgezahlt.

Wer kann Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage? Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind aktuell beim Bausparen 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.

Wer hat Anspruch auf VL?

Ein staatlich festgelegter Anspruch besteht im Allgemeinen nicht. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VL-Leistungen meist nur anteilig.

Wann kann ich vermögenswirksame Leistungen beantragen?

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VL-Leistungen meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VL oft erst nach Ablauf der Probezeit.

Wie hoch Arbeitnehmersparzulage?

Unverheiratet Verheiratet/Verpartnert* 1 Arbeitnehmer
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 470 € 470 €
Höhe der Förderung 9 % 9 %
Maximale Sparzulage 43 € 43 €
Einkommensgrenzen 17.900 € 35.800 €

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