Was ist die Feststellung des Jahresabschlusses?
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mit einfacher Mehrheit. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist stimmberechtigt.
Wann muss die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen?
Bis wann muss ein Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt sein? Der Jahresabschluss muss mit einer Frist von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden.
Wer muss Jahresabschluss feststellen?
Das Recht zur Feststellung des Jahresabschlusses obliegt grundsätzlich der Gesellschafterversammlung; diese beschließt mit einfacher Mehrheit über den Jahresabschluss.
Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH festgestellt werden?
Fristen für den Jahresabschluss Der GmbH-Jahresabschluss ist nach § 264 HGB grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen sich maximal sechs Monate Zeit lassen für die Feststellung des Jahresabschlusses.
Wann ist eine Bilanz aufgestellt?
Bei dem aufgestellten Jahresabschluss darf es sich nicht nur um einen Entwurf handeln; aufgestellt ist der Jahresabschluss erst, wenn eine aus der Sicht des Zeitpunkts der Aufstellung des Jahresabschlusses endgültige Bilanz, eine endgültige Gewinn- und Verlustrechnung und ein endgültiger Anhang erstellt worden sind.
Wer stellt den Jahresabschluss einer GmbH & CO KG fest?
Durch die spezielle Gesellschafterstruktur einer Kommanditgesellschaft ist zwischen der Aufstellung des Jahresabschlusses und dessen Feststellung zu unterscheiden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind grundsätzlich die geschäftsführenden Gesellschafter zuständig.
Wer muss die Bilanz bestätigen?
Für welche Unternehmen ist eine Jahresabschlussprüfung Pflicht? Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, ihre entsprechenden KapCo-Gesellschaften sowie im Publizitätsgesetz genannte Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer einsehen lassen.