Was ist die Gegenzeichnung?
Eine Gegenzeichnung (französisch contreseing, englisch countersignature, veraltet auch Kontrasignatur) bedeutet, dass ein Schriftstück (Aktenvermerk, Brief, Geschäftsbrief, Vertrag), eine Anordnung oder ein Verwaltungsakt von mindestens zwei Personen unterzeichnet werden muss.
Wie wird Gegenzuzeichnen geschrieben?
Präsens: ich zeichne gegen; du zeichnest gegen; er, sie, es zeichnet gegen. Präteritum: ich zeichnete gegen. Partizip II: gegengezeichnet. Konjunktiv II: ich zeichnete gegen.
Was bedeutet Gegenzeichnungspflicht?
Nach wohl herrschender Meinung umfasst die Gegenzeichnungspflicht alle Rechtsakte (Ernennungen, Entlassungen etc.) mit Außenwirkung, die durch den Bundespräsidenten vorgenommen werden, nicht aber Realakte (Reden, Mitteilungen etc.).
Kann Kanzler Gegenzeichnung verweigern?
Da das streitgegenständliche Gesetz ohnehin formell und materiell verfassungsmäßig ist (s.o.), darf der Bundeskanzler die Gegenzeichnung in keinem Fall nicht verweigern. Das GSdB ist verfassungsgemäß zustande gekommen, wenn es formell und materiell im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Was prüft der Bundespräsident?
1 GG folgt zunächst ein formelles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Er darf die formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes überprüfen und, falls er diese für nicht gegeben erachtet, die Ausfertigung verweigern. Das formelle Prüfungsrecht ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Art. 82 Abs.
Kann Bundeskanzler Gesetz verweigern?
1 GG. Ein Verweigerungsrecht setzt voraus, dass dem Bundeskanzler die vorgelagerte Befugnis zusteht, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu dürfen.
Kann der Bundespräsident den Bundeskanzler ablehnen?
Den mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählten und mit seiner Ernen- nung einverstandenen Kandidaten muss der Bundespräsident zum Bundeskanzler ernennen. Er kann die Ernennung nur ablehnen, wenn die Wahl nicht grundgesetzmäßig zustande gekommen ist.
Kann der Bundespräsident ein Gesetz ablehnen?
Nach Gegenzeichnung durch den (die) beteiligten Bundesminister und den Bundeskanzler werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung). Zuvor hat er zu prüfen, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.