Was ist die Generalstaatsanwaltschaft?

Was ist die Generalstaatsanwaltschaft?

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des ihr zugeordneten Oberlandesgerichts. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei diesem Oberlandesgericht wahr. Die Behördenleitung obliegt der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt.

Was ist der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft?

Behördenleiter ist der Generalstaatsanwalt, der gemäß § 147 Nr. 3 i. V. m. § 146 GVG die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Bezirks ausübt und seinerseits an Weisungen des zuständigen Landesjustizministeriums gebunden ist.

Wie gibt es einen Generalstaatsanwalt in Österreich?

Einen Generalstaatsanwalt gibt es z. B. im Kanton Genf. Die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft im Bereich Staatsschutz übernimmt in der Schweiz die Bundesanwaltschaft . In Österreich ist an jedem der vier Oberlandesgerichte eine Oberstaatsanwaltschaft eingerichtet.

Wie ist die Generalstaatsanwaltschaft zu verwechseln?

Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des ihr zugeordneten Oberlandesgerichts. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei diesem Oberlandesgericht wahr. Die Behördenleitung obliegt der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt.

Ist die Generalstaatsanwaltschaft zuständig beim Bundesgerichtshof?

Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof . Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bei eigenen Ermittlungen erstreckt sich auf Staatsschutzdelikte, beispielsweise Hoch-, Friedens- und Landesverrat sowie Straftaten gegen die äußere Sicherheit.

Wie entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung?

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung in ihrem Bezirk. In Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, in denen eine Justizbehörde als Klägerin oder Beklagte betroffen ist, wird das Land Niedersachsen bisweilen von der insoweit zuständigen Generalstaatsanwaltschaft vertreten.

Wie ist die Staatsanwaltschaft in Niedersächsisch zuständig?

Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei diesem Oberlandesgericht wahr. Die Behördenleitung obliegt der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft unmittelbar dem Niedersächsischen Justizministerium verantwortlich.

Wie entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Auslieferung?

Die Generalstaatsanwaltschaft führt das entsprechende Auslieferungsverfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen beim zuständigen Oberlandesgericht. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung.

Wie führt die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen bei Pflichtverletzungen?

Die Generalstaatsanwaltschaft führt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Ermittlungen bei Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten, erhebt die Anschuldigung und vertritt diese im Verfahren vor dem Anwaltsgericht.

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