Was ist die gesetzliche Grundlage für Ausländer in Deutschland?
Die gesetzliche Grundlage für Ausländer in Deutschland bildet das Ausländergesetz, demnach jeder Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese wird befristet erteilt und muss regelmäßig erneuert werden. Jede Aufenthaltsgenehmigung ist an einen bestimmten Zweck wie ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit gebunden.
Ist die deutsche Niederlassung von ausländischen Staatsangehörigen im Inland gültig?
Soll die deutsche Niederlassung von ausländischen Staatsangehörigen im Inland geleitet werden, ist bei EU-Bürgern aus allen 27 Mitgliedsstaaten ein gültiger Pass für die Gewerbeanmeldung und ggf. eine Meldebestätigung für die Gewerbeanmeldung ausreichend.
Wie werden ausländische Erträge in Deutschland besteuert?
Ausländische Zins- und Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne werden grundsätzlich in Deutschland besteuert (Besteuerung im Wohnsitzstaat). Gehören die Wertpapiere und Anteile zu Ihrem inländischen Privatvermögen, werden die ausländischen Erträge im Inland als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) besteuert.
Wie gilt die abfuhrverpflichtung für meine ausländischen Lieferanten?
Die Abfuhrverpflichtung gilt auch dann, wenn der ausländische Unternehmer unrichtigerweise für den Inlandsumsatz keine Umsatzsteuer verrechnet (Details auf der Infoseite zur Haftung für die Umsatzsteuer meines ausländischen Lieferanten ).
Wie verhält es sich mit Leistungen an Privatpersonen im Ausland?
Leistungen an Privatpersonen. Etwas unterschiedlich verhält es sich, wenn du eine Leistung für eine Privatperson im Ausland durchführst. In diesem Fall musst du auf deinem Umsatz die normale deutsche Umsatzsteuer aufschlagen. Dies ist unabhängig davon, ob die Privatperson im EU-Ausland oder außerhalb der EU wohnt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet?
Für die Aufnahme einer Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet relevant sind im Einzelfall jeweils die Staatsangehörigkeit des Ausländers sowie sein Aufenthaltsstatus. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten genießen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit und können frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Wie kann ein Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland aufhalten?
Damit ein Ausländer zum Zweck einer Beschäftigung zum Beispiel einreisen und sich in Deutschland aufhalten kann, muss vorab ein Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel für den beabsichtigten Aufenthaltszweck beantragt werden. Dies erfolgt in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Ausland.