Was ist die gesetzliche Probezeit?

Was ist die gesetzliche Probezeit?

Es sind 3-Monats-Fristen genauso möglich wie ein 6-Monats-Zeitraum. Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern. Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

Welche Bedeutung kommt einer Probezeit zu?

Wozu dient die Probezeit? Die Probezeit dient als Orientierungsphase. Arbeitnehmer können herausfinden, ob die neue Stelle sowie das Unternehmen den eigenen Vorstellungen entspricht und Arbeitgeber können während der Probezeit beurteilen, ob der neue Arbeitnehmer zum Unternehmen und ins Team passt.

Hat ein Arbeitsvertrag immer eine Probezeit?

Eine Probezeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Fehlt eine solche Abrede, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Probezeit nämlich keineswegs (außer in einem Berufsausbildungsverhältnis, siehe hierzu Punkt 2).

Wann Kündigung während der Probezeit?

§622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: BGB) legt fest, dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit zwei Wochen beträgt. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Wie lange muss eine Probezeit mindestens sein?

In Deutschland beginnt ein Berufsausbildungsverhältnis im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) nach § 20 BBiG mit einer Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Vereinbarung einer kürzeren oder längeren Frist ist gemäß § 25 BBiG unwirksam.

Wie lange ist die gesetzliche Probezeit?

Gesetzliche Vorschriften über die Dauer der Probezeit bestehen nicht. Für sie gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze, wonach eine Probezeit von bis zu sechs Monaten angemessen ist. Die Frist für eine Kündigung in der Probezeit bemisst sich nach § 622 Abs. 3 BGB.

Was gilt wenn keine Probezeit vereinbart wurde?

Wird also keine Probezeit vereinbart, kann der Arbeitgeber schlicht nicht mit einer kürzeren Frist kündigen, sondern muss vom ersten Tag an die längere Kündigungsfrist beachten. Diese Frist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag oder mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung aus dem Gesetz.

Ist eine Probezeit verpflichtend?

Pflicht ist die Probezeit nicht. Sie muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. In den meisten Fällen wird sie im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten oder am Dienstzettel vermerkt.

Warum Kündigung in der Probezeit?

Während der Probezeit kann der Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen, da in der Probezeit der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift. Das heißt, dass die Kündigung auch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden kann. Die Kündigungsfrist steigt mit der Zugehörigkeit zu einem Betrieb.

Was ist eine Probezeit?

Als Probezeit (oder Probearbeitsverhältnis) bezeichnet man die vertraglich geregelte Testphase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, während der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber abtasten und besser kennenlernen können.

Wie lange kann eine Probezeit vereinbart werden?

Eine Probezeit kann zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Während dieser Zeit, die maximal sechs Monate dauern darf, können beide das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Probezeit bedeutet deshalb nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist.

Wie lange dauert eine längere Probezeit?

Verlängerung der Probezeit Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Ist zunächst eine kürzere Probezeit vereinbart, können die Vertragsparteien natürlich eine Verlängerung bis maximal zu dieser Grenze vereinbaren. Eine längere Probezeit ist unwirksam, so dass dann die normale Kündigungsfrist gilt.

Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.

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