Was ist die gesetzliche Vertretung von Minderjahrigen?

Was ist die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen?

Was ist die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen? Nach § 1629 BGB sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes. Die gesetzliche Vertretung ist Teil des Sorgerechts. Bei Rechtsgeschäften ist in der Regel die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, da sonst das Rechtsgeschäft unwirksam ist.

Was ist ein Minderjähriger?

Gemäß dem Umkehrschluss (sog. argumentum e contrario) ist ein Minderjähriger also eine Person, die noch keine 18 Jahre alt ist. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.

Wie bestimmen die Ehegatten den Geburtsnamen des Kindes?

Nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an und führen die Ehegatten keinen Ehenamen, so bestimmen sie den Geburtsnamen des Kindes vor dem Ausspruch der Annahme durch Erklärung gegenüber dem Vormundschaftsgericht, § 1617 BGB analog .

Wie erstreckt sich die Änderung des Geburtsnamens?

Die Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich nach dem Gesetz auf den Ehenamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte der Namensänderung vor dem Ausspruch der Annahme durch Erklärung gegenüber dem Vormundschaftsgericht anschließt ; die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden.

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Welche Lösung gibt es für den Pflichtteilsanspruch der Minderjährigen?

Schon das Gesetz bietet für diesen Konflikt eine Lösung: Denn die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs Minderjähriger ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehemmt. So kann der Pflichtteil später von dem Minderjährigen selbst geltend gemacht werden.

Wie muss die Ausschlagung für das minderjährige Kind genehmigt werden?

Grundsätzlich muss die Ausschlagung der Eltern für das minderjährige Kind durch das Familiengericht genehmigt werden, § 1643 Abs. 2 S. 1. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch Ausnahmen.

Sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes?

Nach § 1629 BGB sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes. Die gesetzliche Vertretung ist Teil des Sorgerechts.

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