Was ist die Grundlage für den Kinderschutz?
– 5 – I. Aufgaben der beteiligten Institutionen beim Kinderschutz Grundlage für den Kinderschutz ist Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes. Er lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Was ist der Kinderschutzauftrag des Staates?
Kinderschutzauftrag des Staates Im Prinzip sind weltweit die Staaten dafür verantwortlich, dass die Idee des Kinderschutzes in ihrem Machtbereich verwirklicht wird. Das setzt allerdings voraus, dass den Staatsorganen die Existenz eines Kindes offiziell bekannt ist.
Welche Jugendämter sind für Kinderschutz zuständig?
In Deutschland regeln die §§ 8a, 8b und 42 SGB VIII die Zuständigkeiten des Staates in Sachen Kinderschutz. Örtlich zuständige Jugendämter sind für alle Fälle (auch vermuteter) Gefährdungen und Verletzungen des Kindswohls zuständig. Verantwortlich ist als Vermittlungsperson die Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz).
Wie wird der Begriff Kinderschutz verstanden?
In der Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch in einer engeren Definition verstanden, im Sinne des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung . Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht.
Wie entstand die Diskussion um den Kinderschutz?
Im Zuge der Reformpädagogik entstand in den 1960er Jahren eine Diskussion um den Kinderschutz, die zusammen mit dem Gedanken der Kinderrechte dazu führte, dass unter modernem Kinderschutz vor allem der „Neue Kinderschutz“ der Arbeitsgruppe Kinderschutz, bzw. aus den USA kommend der Studien von Helfer, Kempe und Kempe zu verstehen ist.
Was ist der Kinderschutz in einer sozialpädagogischen Einrichtung?
Dennoch ist eines ist klar: Kinder vor Gefahren zu schützen hat oberste Priorität in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Seit 2012 ist der Kinderschutz als eine zentrale Aufgabe der pädagogischen Arbeit in Krippen, Kitas und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder im Bundeskinderschutzgesetz verankert.
Wie geht der Kinderschutz bei uns an?
Kinderschutz geht alle an, und bei allen Aktivitäten unserer Mitglieder steht das Wohl des Kindes über allen anderen Interessen und Aufträgen. Der §8a des SGB besagt, dass sich strafbar macht, wer eine Kindeswohlgefährdung mitbekommt und nicht aktiv wird.