Was ist die Hauptaufgabe des willensvollstreckers?
Hauptaufgabe des Willensvollstreckers ist die Vorbereitung der Erbteilung. Dabei ist der Umfang des Nachlasses festzustellen, bei verstorbenen Ehegatten ist die güterrechtliche Auseinandersetzung durchzuführen und es sind die Vermächtnisse auszurichten. Auch Teilungsanordnungen des Erblassers sind für den Teilungsvorschlag massgebend.
Warum sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen?
Hauptsächlich sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen, um die Erben zu entlasten. Die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die die Erben häufig überfordert – insbesondere dann, wenn sie einen sehr nahen Angehörigen verloren haben.
Wie genau werden die Willensvollstrecker benannt?
Nochmal genau benannt werden die Willensvollstrecker Aufgaben und Kompetenzen in Art. 518 ZGB. Der Willensvollstrecker hat bei all seinen Aufgaben einen großen Handlungsspielraum und ist nicht verpflichtet, Anweisungen der Erben Folge zu leisten.
Wie erhält der Willensvollstrecker die Legitimation?
Nimmt der Willensvollstrecker das Amt nach dem Tod des Erblassers an, so erhält der Willensvollstrecker von der Zivilrechtsverwaltung eine sogenannte Willensvollstreckerbescheinigung. Mit dieser kann er sich gegenüber den Erben und Behörden als Willensvollstrecker ausweisen und erhält seine Legitimation.
Was ist ein Willensvollstrecker in der Zeit der Trauer?
Da sich ein Willensvollstrecker zudem auch um alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten des Erblassers kümmert, ist er in der Zeit der Trauer auf jeden Fall eine grosse Entlastung und Hilfe für die Hinterbliebenen und Erben.
Welche Rechte und Pflichten hat ein Willensvollstrecker?
Für den Umfang der Rechte und Pflichten ist in erster Linie der Wille des Erblassers massgebend. Wer als Willensvollstrecker ernannt wurde, erhält vom Gericht das Willensvollstreckerzeugnis, sofern dieser sein Amt nicht innert 14 Tagen ablehnt. Stillschweigen bedeutet Annahme
Was hat der Willensvollstrecker über die Anordnungen des Erblassers zu wachen?
Der Willensvollstrecker hat über die Anordnungen des Erblassers zu wachen und diese umzusetzen. Sind sich allerdings alle Erben einig, anders vorgehen zu wollen, als dies der Erblasser angeordnet hat, dann ist der Willensvollstrecker an diesen gemeinsamen Willen der Erbengemeinschaft gebunden und muss sich fügen.