Was ist die Heiratsstrafe?
Unter der «Heiratsstrafe» haben vor allem besserverdienende Paare mit ähnlich hohem Einkommen zu leiden. Bei niedrigen und unterschiedlich hohen Einkommen spielt sie keine Rolle. Die steuerliche Benachteiligung hat auch Auswirkungen auf die AHV-Rente. Rentnerehepaare erhalten höchstens das Anderthalbfache einer maximalen Einzelrente.
Was können nicht verheiratete Paare verwirklichen?
Nicht verheiratete Paare können diese Ziele nur dann verwirklichen, wenn sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen und ein Einzeltestament oder einen Erbvertrag errichten. Ein gemeinschaftliches Testament können nicht verheiratete Paare hingegen nicht zur Regelung ihrer Erbfolge einsetzten.
Wie kann sich der nicht verheiratete Partner bedienen?
Neben einer reinen Erbeinsetzung kann sich natürlich auch der nicht verheiratete Partner der kompletten erbrechtlichen Instrumente bedienen, die das BGB im Angebot hat.
Wie hoch ist der Verheiratetenabzug?
Verheiratetenabzug: Dieser Abzug von der Bundessteuer steht allen Verheirateten zu und umfasst einen Pauschalbetrag von 2’600 Franken. Auf kantonaler Ebene sind die Abzüge unterschiedlich hoch.
Welche Dokumente benötigt man für eine Eheschliessung in der Schweiz?
Heirat in der Schweiz Die Braut/der Bräutigam, die/der in der Schweiz lebt, erkundigt sich beim Zivilstandsamt, bei dem die Eheschliessung stattfindet, welche Dokumente für eine Eheschliessung in der Schweiz nötig sind. Gewöhnlich werden folgende Dokumente benötigt: Geburtsurkunde versehen mit einer Apostille
Welche Dokumente sind erforderlich für eine geschlossene Ehe in der Schweiz?
Gewöhnlich sind folgende Dokumente erforderlich, um eine im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz einzutragen: Von der ausländischen Braut/vom ausländischen Bräutigam: für Geschiedene ein Scheidungsurteil mit einem rechtsgültigen Stempel der letzten Ehe und einer Apostille
Wie kann eine Niederlassung in der Schweiz bezogen werden?
Niederlassung in der Schweiz nach der Heirat, Anmeldung bei der zuständigen Einwohnerbehörde (innerhalb von acht Tagen) Visumantrag in dreifacher Ausführung (das Formular kann beim Regionalen Konsularcenter der Nordischen und Baltischen Staaten in Stockholm bezogen werden).