Was ist die Klageschrift?
Die Klageschrift soll dem Gericht deutlich machen, wer gerichtlichen Rechtsschutz erstrebt und aus welchen Gründen er dies tut. Sie muss in deutscher Sprache eingereicht werden. Ein bestimmter Stil oder Aufbau ist nicht vorgeschrieben.
In welcher Form muss eine Klage erhoben werden?
Welche Form ist bei Klageerhebung zu beachten? Die Klage ist schriftlich zu erheben. Vor dem Verwaltungsgericht, nicht vor dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht, kann die Klage auch zur Niederschrift erhoben werden.
Wann wird eine Klage erhoben?
Zivilprozessordnung: Klageerhebung erfolgt im Zivilprozess i.d.R. durch Zustellung einer von dem Kläger bei Gericht in zweifacher Ausfertigung eingereichten Klageschrift (§ 253 ZPO). Die Ladung zum Termin wird dem Beklagten nach Zahlung des Kostenvorschusses (Gerichtskosten) mit der Klageschrift vom Gericht zugestellt.
Wie Klageschrift verfassen?
Die Klageschrift ist ein Schriftsatz (= Schreiben an das Gericht), deren Inhalt sich nach § 253 ZPO richtet (lesen!). Sie beginnt mit dem Briefkopf des Klägervertreters, der den Namen und die Anschrift des Klägers (bzw. falls dieser anwaltlich vertreten ist: seines Anwalts) enthält.
Wie ist eine Klage aufgebaut?
Was sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage?
Für die Zulässigkeit einer Klage ist nicht nur wichtig, das „richtige Gericht“ zu finden. Auch die Parteien (Kläger und Beklagter) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht akzeptiert zu werden. Relevant sind die Stichworte „Parteifähigkeit“, „Prozessfähigkeit“, „Postulationsfähigkeit“ sowie „Prozessführungsbefugnis“.
Wie kann ich eine Klage einreichen und erheben?
Klage einreichen / erheben – Ablauf. Klage (© VRD – stock.adobe.com) Die Klageschrift kann entweder schriftlich oder per Fax, Telegramm oder Fernschreiben beim Gericht eingereicht werden. Alternativ besteht nunmehr die Möglichkeit, die Klageschrift auch als elektronisches Dokument im Sinne von § 130a ZPO bei Gericht einzureichen.
Wie erfolgt die Zustellung der Klage an den Beklagten?
Zustellung der Klage an den Beklagten. Während § 271 ZPO die unverzügliche Zustellung der Klage an den Beklagten normiert, ist in § 166 ZPO eine Legaldefinition von Zustellung zu finden. Die Zustellung erfolgt grundsätzlich zwar durch Übergabe an den Beklagten (§ 177 ZPO), es ist jedoch auch eine Ersatzzustellung nach Maßgabe der §§ 178 ff.
Was sind die gesetzlichen Mindestbedingungen für eine Klage?
Für jede Klage gibt es aber gesetzliche Mindestbedingungen. Jede Klage muss den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügen. Hierzu gehören die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die Angabe des Klagegegenstands und des Klagegrunds, ein bestimmter Antrag sowie die Unterschrift der Partei bzw. des Rechtsanwalts.