FAQ

Was ist die kostentragungspflicht Und wen trifft sie in welcher Reihenfolge?

Was ist die kostentragungspflicht Und wen trifft sie in welcher Reihenfolge?

Bestattungskosten sind Sache der Erben “ Wer ein Erbe ausschlägt, muss demnach die Bestattungskosten nicht übernehmen. Gibt es keine anderen Erben, trifft die Kostentragungspflicht bestimmte (gegenüber dem Verstorbenen zu Lebzeiten) Unterhaltspflichtige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder.

Wann sind Bestattungskosten nicht zumutbar?

Die „Zumutbarkeit“ der Übernahme von Bestattungskosten richtet sich nicht nur nach den finanziellen Verhältnissen. Die Kostenübernahme kann auch unzumutbar sein, wenn z.B. nachweisbar schwere Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber dem Hinterbliebenen vorliegen, beispielsweise nachgewiesene körperliche Misshandlung.

Was gehört zu angemessenen Bestattungskosten?

Als angemessen sieht die Finanzverwaltung Bestattungskosten bis zu 7.500 Euro an. Die zumutbare Belastungsgrenze hängt von der Höhe des Jahreseinkommens, des Familienstandes und der Zahl der Kinder ab.

Wer zahlt Beerdigung bei eheähnlichen Verhältnis?

Meist sind das die Angehörigen des Verstorbenen, also Kinder, Ehe- oder Lebenspartner, aber auch Eltern oder Geschwister oder die Person, welche die Bestattung beantragt hat. Außerhalb dessen sind bloße Lebensgefährten des Toten grundsätzlich nicht wie seine Angehörigen zur Zahlung verpflichtet.

Wer kommt für die Beerdigung meines Onkels auf?

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Wer erbt, muss auch die Beerdigung zahlen.

Ist eine Nichte Bestattungspflichtig?

Nur in Bayern sind Nichten und Neffen bestattungspflichtig. In allen anderen Bundesländern können sie aufgrund der Landesbestattungsgesetze bzw. Nichten und Neffen müssen nur dann (doch) im Ergebnis für die Bestattungskosten aufkommen, wenn sie auch Erben des Verstorbenen sind.

Wer zahlt Beerdigung nicht verheiratet?

Nach § 74 SGB XII übernimmt der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten, wenn sie demjenigen nicht zugemutet werden können, der dazu verpflichtet ist, sie zu tragen.

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