Was ist die Krankenkassennummer?
Diese Ziffer befindet sich unten auf der linken Seite der Gesundheitskarte und bezeichnet die Nummer der jeweiligen Krankenkasse (Kassennummer). Die Krankenversicherungsnummer (KVNr) wird jedem Versicherten von der Krankenkasse individuell zugeteilt.
Was ist die einheitliche Krankenversichertennummer?
Die Nummer ist zusammen mit anderen personenbezogenen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Die einheitliche Krankenversichertennummer wurde mit der Umstellung auf die eGK im Jahr 2006 eingeführt. Sie gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenkasse von der neuen Versicherung beibehalten.
Wie wird die krankenversicherungsnummer abgeleitet?
Die Krankenversichertennummer wird aus der bestehenden Rentenversicherungsnummer abgeleitet. Wer noch keine Rentenversicherungsnummer hat, erhält eigens zu diesem Zweck eine. Diese Ziffer befindet sich unten auf der linken Seite der Gesundheitskarte und bezeichnet die Nummer der jeweiligen Krankenkasse ( Kassennummer) .
Wie lange ist die krankenversicherungsnummer beibehalten?
Sie gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenkasse von der neuen Versicherung beibehalten. Zuständig für die Vergabe ist die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“. Die Krankenversicherungsnummer besteht je nach Krankenkasse aus 19 bis 30 Stellen.
Was ist ein krankenhausarztnummernverzeichnis?
Krankenhausarztnummernverzeichnis. Im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V haben die Ärzte in den Krankenhäusern künftig auf Verordnungen eine Arztnummer zu verwenden. § 293 Abs. 7 SGB V sieht vor, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband gemeinsam ein Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V
Was ist eine individuelle krankenversicherungsnummer?
Für jeden Versicherten gibt es eine individuelle Krankenversichertennummer. Dies wird häufig auch als Krankenversicherungsnummer bezeichnet und ist nicht zu verwechseln mit der Kassennummer. Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) wird jedem Versicherten von der Krankenkasse individuell zugeteilt.