Was ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Was ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Um dieses Ziel zu erreichen, kann durch einen Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft in der Weise vereinbart werden, dass der Zugewinnausgleich zwar im Fall der Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten beibehalten wird, im Fall der Ehescheidung aber vollständig entfällt – sogenannte modifizierte …

Was kostet eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Eine einfache Gebühr beläuft sich nach Anlage 2 zum GNotKG bei diesem Geschäftswert auf 219 Euro. Für die Beratung und Beurkundung stellt der Notar eine doppelte Gebühr in Rechnung, also 438 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer, so dass insgesamt Kosten in Höhe von etwa 530 Euro anfallen.

Wann ist man eine Zugewinngemeinschaft?

Alle, die ohne Ehevertrag heiraten, leben rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB). Das bedeutet: Getrennte Vermögen – Alles, was den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt auch danach jeweils Eigentum des einzelnen Ehepartners (§ 1363 Abs.

Wann modifizierte Zugewinngemeinschaft?

In der Regel handelt es sich bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft um eine Mischform aus normaler Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung. Wirklich relevant wird diese Änderung erst dann, wenn es bei einer Scheidung oder nach dem Tod einer der Eheleute zur güterrechtlichen Auseinandersetzung kommt.

Was bedeutet gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft?

Die Gütergemeinschaft ist eine von zwei Wahlgüterständen, die Eheleute alternativ zur Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag (§ 1415 BGB) vereinbaren können. Bei einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Eheleute nach Eheschließung zum gemeinsamen Vermögen, über welches sie gleichermaßen verfügen können.

Warum modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft vereint die Vorteile der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinn auszuschließen, sodass am Ende der Ehe ein geringerer Zugewinn ausgezahlt werden muss.

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